Amtsblatt abbestellen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Möchten Sie das Amtsblatt Ihrer Stadt oder Gemeinde nicht mehr beziehen, kündigen Sie bitte das Abonnement zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die Kündigung kann schriftlich, per E-Mail oder telefonisch erfolgen.
Zuständige Stelle
Stadt- oder Gemeindeverwaltung
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Informieren Sie den Herausgeber des Amtsblatts, ab wann oder in welchem Zeitraum Sie die Ausgaben nicht mehr beziehen möchten. Soweit verfügbar, verwenden Sie bitte das Kündigungsformular.
Die Kündigung wird Ihnen schriftlich oder per E-Mail bestätigt.
Erforderliche Unterlagen
keine
Frist/Dauer
Je nach Abo können Kündigungsfristen bestehen (Angaben im Impressum des Amtsblattes oder auf Anfrage beim Herausgeber/Verlag).
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Allgemeine Geschäftsbedingungen / Abonnementsvertrag
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 01.03.2022
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.