Skip to content

Inklusionspreis 2024 "So geht Sächsisch inklusiv!", Bewerbung einreichen

Allgemeine Informationen

Der Landesbeauftragte für Inklusion der Menschen mit Behinderungen, der Kommunale Sozialverband Sachsen und der Sächsische Behinderten- und Rehabilitationssportverband loben im Jahr 2024 erstmals gemeinsam den Sächsischen Inklusionspreis aus.

Mit der Verleihung des Sächsischen Inklusionspreises sollen herausragende Praxisbeispiele gewürdigt werden, die den Inklusionsgedanken aktiv und nachhaltig fördern, die Intentionen der UN-Behindertenrechtskonvention transportieren sowie das gelungene inklusive Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung erlebbar machen. Der Preis soll dazu beitragen, die Öffentlichkeit für die Belange von Menschen mit Behinderung zu sensibilisieren und zur Nachahmung anregen.

Teilnahme

Der Inklusionspreis wird in drei Kategorien vergeben:

  1. „Sport“
  2. „Wohnen und Arbeiten“
  3. „So geht sächsisch inklusiv!“

In jeder Kategorie werden drei Preisträger und Preisträgerinnen ausgezeichnet. Jeder Preisträger oder Preisträgerin erhält ein Preisgeld in Höhe von 3.000 €. Das Preisgeld soll zweckgebunden für die Verstetigung der ausgezeichneten Inklusionsbeispiele eingesetzt werden.

1. Kategorie: Sport

Die Kategorie Sport zeichnet Praxisbeispiele für gemeinsames Sporttreiben von Menschen mit und ohne Behinderung sowie vielfältiges und inklusives Vereinsleben aus.

Folgende Preise werden vergeben:

  • Sportverein bis 250 Mitglieder
  • Sportverein ab 250 Mitglieder
  • Sonderpreis

In dieser Kategorie können sich alle Sportvereine, die dem Landessportbund Sachsen angehören, bewerben.

Anfragen zum Sächsischen Inklusionspreis in der Kategorie „Sport“ senden Sie bitte an:

2. KATEGORIE: Wohnen und arbeıten

Mit der Verleihung des Inklusionspreises in der Kategorie Wohnen und Arbeiten verfolgen wir das Ziel der Unterstützung, Anerkennung und Bekanntmachung einzigartiger Ideen, Projekte

und Maßnahmen, in denen die inklusive Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben und in der Gemeinschaft bereits verwirklicht wurden.

Folgende Preise werden vergeben:

  • Gelebte Inklusion im Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung
  • Innovative Inklusionsbetriebe
  • Selbstbestimmt leben – Inklusive Wohnprojekte für Menschen mit Behinderung

In dieser Kategorie können sich alle im Freistaat Sachsen ansässigen Organisationen, Vereine, Kommunen, Einrichtungen, Initiativen, Projekte, unabhängig von ihrer Rechtsform, bewerben.

Anfragen zum Sächsischen Inklusionspreis in der Kategorie „Wohnen und Arbeiten“ senden Sie bitte an:

3. KATEGORIE: so geht sächsisch inklusiv!

In der Kategorie „So geht sächsisch inklusiv!“ sollen Beispiele gelungener Inklusion gewürdigt werden und damit eine breite Anerkennung und Verbreitung erfahren. Die Öffentlichkeit soll dabei für die Belange von Menschen mit Behinderungen sensibilisiert und der Gedanke der Inklusion und die Intentionen der UN-Behindertenrechtskonvention transportiert werden.

Folgende Preise werden vergeben:

  • Politische Bildung
  • Kultur und Kunst
  • Barrierefreie medizinische Versorgung

In dieser Kategorie können sich alle im Freistaat Sachsen ansässigen Organisationen, Vereine, Kommunen, Einrichtungen, Initiativen, Projekte, unabhängig von ihrer Rechtsform bewerben.

Anfragen zum Sächsischen Inklusionspreis in der Kategorie „So geht sächsisch inklusiv!“ senden Sie bitte an:

  • Miroslawa Müller
  • Sächsische Staatskanzlei
  • Telefon: 0351 56410711
  • E-Mail: miroslawa.mueller@sk.sachsen.de

Über die Vergabe des Preises entscheidet eine von den Partnern berufene Jury. Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Preisverleihung

Die Preisverleihung findet im Rahmen eines Festaktes am 3. Dezember 2024 im Plenarsaal des Sächsischen Landtages in Dresden statt.

Zuständige Stelle

Geschäftsstelle des Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Voraussetzungen

  • Antragsberechtigte: Organisationen, Einrichtungen und Institutionen gleich welcher Rechtsform mit Geschäftssitz im Freistaat Sachsen
  • es handelt sich um ein laufendes und nicht beendetes Inklusionsbeispiel

Verfahrensablauf

  • Die Bewerbung ist unter Nutzung des im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen Online-Bewerbungsformulars möglich.
  • Das Formular beinhaltet neben allgemeinen Formularangaben auch Fragen, anhand dessen das Inklusionsbeispiel beschrieben werden soll.
  • Es besteht die Möglichkeit, der Bewerbung weitere Unterlagen, wie zum Beispiel aussagekräftige Fotos, beizufügen. 
  • Über die Vergabe des Preises entscheidet eine von den Partnern berufene Jury.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllter Bewerbungsbogen (Online-Formular)
  • gegebenenfalls aussagefähige Fotos

Frist/Dauer

Die Ausschreibungs- / Bewerbungsfrist läuft vom 1. Juli 2024 bis 30. September 2024.

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. 20.03.2024

Bitte PLZ oder Ort eingeben (mindestens 3 Zeichen angeben):


Ortsauswahl

Bitte PLZ oder Ort eingeben (mindestens 3 Zeichen angeben):