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Archivgut im Stadt- oder Gemeindearchiv einsehen

Allgemeine Informationen

Archivgut der öffentlichen Verwaltung ist grundsätzlich allen Interessierten zugänglich. Die Städte und Gemeinden bewahren ihr Archivgut in eigenen oder gemeinsamen Archiven (Archivverbund) auf.

Zuständige Stelle

Stadt- /Gemeindearchiv oder Archivverbund

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Bei Ihrem ersten Besuch in einem Lesesaal eines kommunalen Archivs müssen Sie einen Benutzungsantrag stellen. Soweit für Ihren Ort verfügbar, können Sie den Onlinedienst in Amt24 nutzen (siehe –> Onlineantrag). Für die Nutzung des Onlinedienstes benötigen Sie:

  • als Privatperson (natürliche Person): ein Konto bei BundID – Anmeldung mit elektronischem Personalausweis erforderlich
  • als Organisation (juristische Person): ein Konto bei Mein Unternehmenskonto (MUK)

Der Antrag wird in der Regel kurzfristig genehmigt.

Nutzung

Sie können das Archivgut üblicherweise direkt in den Lesesälen der Archive nutzen. Vor einem Besuch empfiehlt es sich, per Post, E-Mail oder telefonisch nachzufragen, ob

  • Archivgut zum interessierenden Thema vorhanden ist,
  • dieses Archivgut nutzbar ist,
  • Benutzungsbeschränkungen bestehen.

Erforderliche Unterlagen

gegebenenfalls Ausweisdokument

Frist/Dauer

keine

Kosten

  • bei persönlicher Recherche und Einsichtnahme im Lesesaal: in der Regel keine
  • bei Recherche durch Archivmitarbeiter: aufwandsabhängig
  • gegebenenfalls: Kosten für das Anfertigen von Kopien

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium des Innern. 29.06.2026

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Ortsauswahl

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