Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen, Verlängerung beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Möchten Sie nach Ablauf Ihres Aufenthaltstitels weiter über ein Bleiberecht in Deutschland verfügen, können Sie eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Bei rechtzeitigem Antrag Aufenthalt weiter erlaubt
Beantragen Sie die Verlängerung rechtzeitig vor Ablauf der Geltungsdauer, gilt Ihr weiterer Aufenthalt bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als erlaubt. Eine verspätete Antragstellung kann Rechtsnachteile zur Folge haben.
Zuständige Stelle
Ausländerbehörde beim Landratsamt, in Dresden, Leipzig und Chemnitz bei der Stadtverwaltung
Voraussetzungen
- Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Ersterteilung Ihres Aufenthaltstitels.
- Die Gründe für den Aufenthaltstitel müssen fortbestehen
- Anerkennung als Flüchtling
- Anerkennung als Asylberechtigter
- Anerkennung als subsidiär Schutzberechtigter
- Feststellung eines Abschiebungsverbots
- dringende humanitäre oder persönliche Gründe
- außergewöhnlicher Härtefall
- Opfer einer Straftat
- Vorliegen eines Antrags auf Verlängerung
- keine Versagungsgründe
Hinweis: Die Voraussetzungen hängen im Einzelnen vom Sachverhalt und vom Grund Ihres Aufenthalts ab. Informieren Sie sich eingehend bei Ihrer Ausländerbehörde, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen.
Achtung! Sie haben keinen Anspruch auf eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, wenn ein Ausweisungsinteresse besteht.
Verfahrensablauf
- Die Beantragung erfolgt persönlich bei der zuständigen Ausländerbehörde.
Ausstellung
- Wird Ihrem Antrag stattgegeben, beauftragt die Ausländerbehörde die Bundesdruckerei, den elektronischen Aufenthaltstitel (Karte im Scheckkartenformat) mit neuem Gültigkeitsdatum herzustellen. Die Behörde informiert Sie, wenn Ihr Aufenthaltstitel zum Abholen bereitsteht.
Über Details zum Verfahren informieren Sie sich bei der zuständigen Ausländerbehörde.
Erforderliche Unterlagen
- aktuelles Passbild (biometrisches Foto)
- bisheriger Aufenthaltstitel
- Antrag auf Verlängerung
Je nach Einzelfall kann die Ausländerbehörde von Ihnen weitere Unterlagen verlangen.
Frist/Dauer
- Antrag auf Verlängerung: rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit (Datum auf Aufenthaltstitel)
- Aufenthaltsdauer: abhängig vom Sachverhalt und vom Grund Ihres Aufenthalts
Hinweis: Erfolgt Ihr Antrag auf Verlängerung fristgemäß, gilt Ihr Aufenthalt bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als erlaubt.
Kosten
Gebührenrahmen (verfahrensabhängig)
- Erwachsene EUR 93,00 bis 96,00
- Minderjährige: EUR 46,50 bis 48,00
- für Flüchtlinge und bei Erhalt von Sozialleistungen: keine
Über die jeweilige Gebührenhöhe informiert Sie Ihre Ausländerbehörde.
Rechtsgrundlage
- § 8 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) – Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
- Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern, Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 11.04.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.