KfW-Programm "Klimaschutzoffensive für den Mittelstand"
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Förderung von klimafreundlichen Aktivitäten in Anlehnung an die EU-Taxonomie, KfW-Programm Nr. 293
Mit der Klimaschutzoffensive für den Mittelstand fördert die KfW Investitionen in Maßnahme zur Verringerung, Vermeidung und Abbau von Teibhausgasemissionen um die mittelständischen Unternehmen an die kommende EU-Taxonomie für klimafreundliche Aktivitäten heranzuführen.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind Investitionen in die Errichtung, den Erwerb sowie die Modernisierung von Anlagen:
- Herstellung klimafreundlicher Technologien, Produkte und Schlüsselkomponenten
- Klimafreundliche Produktionsverfahren
- Erzeugung von Strom, Wärme und Kälte aus Erneuerbaren Energien
- Stromverteilnetze und Erzeugung von Strom, Wärme und Kälte aus Abwärme und Gas
- Energiespeicher
- Herstellung von Biomasse, Biogas und Biokraftstoffen
- Kohlenstoffdioxid Transport/Speicherung
- Nachhaltige Mobilität
Wer wird gefördert?
Gefördert werden folgende Antragstellende aus dem In- und Ausland mit einem Jahresumsatz von maximal EUR 500 Millionen:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
- Kommunale Unternehmen
- Einzelunternehmen oder Freiberufler
Konditionen
Art der Förderung
zinsverbilligter Kredit
Höhe
- bis zu EUR 25 Millionen je Vorhaben
- bis zu 100 % der förderfähigen Investitionssumme
Auszahlung
bis zu 100 % des Kreditbetrages
Laufzeit
Bei Beantragung des Klimazuschusses beträgt die Mindestlaufzeit des Darlehens fünf Jahre.
Rückzahlung
Während der tilgungsfreien Jahren zahlen Sie lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge. Danach wird der Kredit vierteljährlich in gleich hohen Raten zurückgezahlt.
Zinsen
individuell durch Ihre Hausbank festgelegt
Sicherheiten
bankübliche
Hinweise:
- Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln (Kredite, Zulagen und Zuschüsse) ist möglich.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.
Zuständige Stelle
Kreditinstitut (Hausbank)
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
- folgende in- und ausländische Antragsteller mit einem Jahresumsatz von maximal EUR 500 Millionen
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
- Kommunale Unternehmen
- Einzelunternehmen oder Freiberufler
Verfahrensablauf
Das Darlehen beantragen Sie über Ihre Hausbank. Diese berät Sie, ob die Förderung zu Ihrem Vorhaben passt und reicht den Antrag bei der KfW ein. Ist der Kredit bewilligt, können Sie den Betrag über Ihre Hausbank abrufen
Erforderliche Unterlagen
Informieren Sie sich im KfW-Infocenter über die nötigen Antragsvordrucke, Nachweise und Unterlagen.
Frist/Dauer
Antragstellung: vor Beginn des Vorhabens
Kosten
- Antragstellung: keine
- Kreditzinsen
- 0,25 % Bereitstellungsprovision pro Monat, wenn nicht einen Monat nach Zusage abgerufen
Rechtsgrundlage
Merkblatt "Klimaschutzoffensive für den Mittelstand"
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die KfW Bankengruppe. 05.03.2021
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.