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Fahrzeug online an-, um- oder abmelden (Internetbasierte Fahrzeugzulassung i-Kfz)

Allgemeine Informationen

Sie können Ihr Fahrzeug im Internet zulassen, umschreiben und abmelden. Mit der Internetbasierten Fahrzeugzulassung, kurz i-Kfz, ermöglichen die teilnehmenden Zulassungsstellen:

  • die Neuzulassung (Kfz-Zulassung)
  • die Umschreibung
  • die Außerbetriebsetzung
  • die Wiederzulassung
  • die Adressänderung
  • das Reservieren von Wunschkennzeichen

Eine Vergabe von Saison, - Oldtimer und E-Kennzeichen ist möglich.

Zulassungsbehörden in Sachsen mit i-Kfz:

Bitte fragen Sie in Ihrer Zulassungsstelle nach (siehe Hinweis oben: "i-Kfz"-Dienst vorübergehend eingeschränkt")

Zuständige Stelle

Kfz.-Zulassungsbehörde beim Landratsamt, in Dresden, Chemnitz und Leipzig bei der Stadtverwaltung

Voraussetzungen

  • natürliche Personen: neuer Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und PIN oder ELSTER-Zertifikat ->Identifizierung über BundID
  • juristische Personen: ELSTER-Zertifikat ->Identifizierung über Unternehmenskonto BUND
  • mobiles Endgerät mit Ausweis-App 2.0 oder Kartenlesegerät
  • EC- oder Kreditkarte für die Bezahlung

Verfahrensablauf

Halten Sie die Unterlagen und nötigen Geräte beziehungsweise Apps bereit.

  • Ortsauswahl: geben Sie oben die Stadt oder Gemeinde Ihres Wohnorts ein.
  • Folgen Sie dem Link unter –> "Onlineantrag und Formulare", ein Antragsassistent begleitet Sie Schritt für Schritt durch das Online-Verfahren.
  • Mit der Bezahlung (EC- oder Kreditkarte) schließen Sie den Vorgang ab
  • Zumeist erfolgt eine sofortige Entscheidung durch das i-Kfz-Portal. Ein sofortiges Losfahren wird dadurch möglich.
  • sofortige Bereitstellung des Zulassungs- bzw. Außerbetriebsetzungsbescheides (bei Zulassungsvorgängen zusätzlich der vorläufige Zulassungsnachweis)

Die Fahrzeugdokumente und Klebesiegel werden durch die Zulassungsbehörde zugesandt.

Erforderliche Unterlagen

je nach Vorgangsart benötigen Sie:

  • gültige elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
  • Fahrzeug-Identnummer
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) inkl. Sicherheitscode
  • gegebenenfalls neue Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) inkl. Sicherheitscode
  • amtliches Kennzeichen mit Stempelplaketten inkl. Sicherheitscode

Frist/Dauer

keine

Kosten

je nach Vorgangsart

  • Verfahrensgebühr gemäß Gebührenordnung (GebOSt)
  • weitere Kosten, unter anderem für Wunschkennzeichen, Klebesiegel, Versand

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 16.08.2024

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Ortsauswahl

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