Buchmacher, Erlaubnis beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Antrag auf Erteilung einer Konzession für Wettveranstaltungen nach § 2 des Rennwett- und Lotteriegesetzes (RennwLottG)
Wenn Sie gewerbsmäßig Wetten bei öffentlichen Leistungsprüfungen für Pferde abschließen oder vermitteln wollen, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis, eine sogenannte Konzession. Diese erteilt Ihnen auf Antrag die zuständige Stelle.
Hinweis: Die Zuständigkeit für die Durchführung der Sportwetten selbst liegt im Freistaat Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen.
Zuständige Stelle
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Referat 14
Voraussetzungen
- Gewähr für eine einwandfreie Geschäftsführung (Nachweis)
- Kaufmännische Befähigung
- Hinterlegung einer Sicherheitsleistung (Buchmacher* und Buchmachergehilfe)
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.
Verfahrensablauf
- Die Erteilung bzw. Verlängerung einer Konzession beantragen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle mit einem formlosen Schreiben.
- Bitte fügen Sie dem Antrag die unter „Erforderliche Unterlagen“ genannten Informationen und Nachweise bei.
- Nach Eingang der Unterlagen werden diese geprüft und die notwendigen Beteiligten angehört.
- Bei erfolgreicher Prüfung des Antrags erhalten Sie von der zuständigen Stelle den beantragten Genehmigungsbescheid für die Buchmacherkonzession / Gehilfenkonzession.
Erforderliche Unterlagen
für die Erteilung der Konzession:
- jeweils ein Nachweis der fachlichen Eignung (zum Beispiel durch erfolgreiche Prüfung vor einer Prüfungskommission des Deutschen Buchmacherverbandes)
- Führungszeugnis, nicht älter als drei Monate (Buchmacher und Buchmachergehilfe)
- zwei Passbilder, nicht älter als drei Monate (Buchmacher und Buchmachergehilfe)
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des jeweils zuständigen Finanzamts für die Gesellschaft und die zur Vertretung berechtigten Personen (Buchmacher)
- Nachweis des Kapitals in Höhe von EUR 25.000,00 durch Buchmacherausstattung oder Finanzausstattung (Buchmacher)
- Sicherheitsleistung in Höhe von EUR 5.500,00 für Buchmacher/Lokalität und EUR 550,00 je Buchmachergehilfen
- Aktueller Gesellschaftsvertrag sowie Gesellschafterbeschlüsse zur Bestellung der Geschäftsführer und wenn vorhanden, Geschäftsführervertrag beziehungsweise –verträge (Buchmacher)
- Aktueller Handelsregisterauszug (Buchmacher)
- Nachweis zur Nutzung geeigneter Gewerberäume (das heißt Grundriss, MV oder ET-Nachweis, Nutzungsbestätigung der Stadtverwaltung einschließlich der baurechtlichen Genehmigung) (Buchmacher)
- Sozialkonzept nach Glücksspielstaatsvertrag (Buchmacher)
- Bei Auslandswettvermittlung: Mitgliedschaft in einem Sicherungsfonds für das eigene Unternehmen und für den ausländischen Buchmacher (Buchmacher)
- Nachweis der Teilnahme an einer Schulung zur Suchtprävention gemäß Sozialkonzept (Buchmacher und Buchmachergehilfe)
für die Verlängerung der Konzession:
- Führungszeugnis, nicht älter als drei Monate (Buchmacher und Buchmachergehilfe)
- zwei Passbilder, nicht älter als drei Monate (Buchmacher und Buchmachergehilfe)
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des jeweils zuständigen Finanzamts für die Gesellschaft und die zur Vertretung berechtigten Personen (Buchmacher)
- Nachweis der Teilnahme an einer Schulung zur Suchtprävention gemäß Sozialkonzept (Buchmacher und Buchmachergehilfe)
Frist/Dauer
Gültigkeit: bis zu 3 Jahre
Kosten
- Buchmacherkonzession: von EUR 150,00 bis EUR 2.000,00
- Gehilfenkonzession: von EUR 80,00 bis EUR 500,00
Rechtsgrundlage
- § 2 Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG) – Buchmacher
- §§ 2, 3 Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottDV) – Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb eines Totalisators, Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis an Buchmacher
- Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ), lfd. Nr. 47 – Glücksspiele, Rennwetten und Lotterien
Freigabevermerk
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. 04.01.2024
Zuständige Dienststelle
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