Fachinformationen Boden abrufen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Zugang der Öffentlichkeit zu Boden-Fachinformationen nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG) und § 5 bis 7 Geodatenzugangsgesetz (GeoZG)
Sie suchen Informationen über die Böden im Freistaat Sachsen, ihre Eigenschaften und Gefährdungen sowie die räumliche Verteilung verschiedener Böden? Das Fachinformationssystem Boden gibt Auskunft über die Böden im Freistaat Sachsen.
Vielfältige Karten zum Vorkommen und zur räumlichen Verbreitung verschiedener Bodentypen, zu Bodeneigenschaften sowie zu Bodenfunktionen und Gefährdungen des Bodens stehen kostenfrei zur Verfügung. Darüber hinaus können Sie Auskünfte und detaillierte Informationen zu einzelnen Bodenaufschlüssen (Punktinformationen) formlos per E-Mail beantragen.
Zuständige Stelle
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Referat 42
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Freien Zugang zu allen Karten aus dem Fachthema Boden im Freistaat Sachsen erhalten Sie über die Internetseite "Fachinformationssystem Boden" (siehe –> Weitere Informationen). Beachten Sie die Nutzungshinweise.
Individuelle Auskunft
Detaillierte Informationen und Daten zu Bodenaufschlüssen beantragen Sie formlos per E-Mail, Telefon oder auch schriftlich beim zuständigen Ansprechpartner. Die beantragten Informationen und Daten werden daraufhin recherchiert und Ihnen vornehmlich per E-Mail und soweit verfügbar als Downloadlink zur Verfügung gestellt.
Erforderliche Unterlagen
keine
Frist/Dauer
keine
Kosten
- für frei verfügbare Daten und Karten: keine
- für umfangreiche individuellen Datenanfragen: aufwandsabhängig
Sollte die Bearbeitung Ihrer Anfrage mit Kosten verbunden sein, setzt sich die zuständige Stelle vor der Bearbeitung mit Ihnen in Verbindung.
Rechtsgrundlage
- Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28.01.2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen
- Umweltinformationsgesetz (UIG)
- Geodatenzugangsgesetz (GeoZG)
- Sächsisches Umweltinformationsgesetz (SächsUIG)
- Sächsisches Geodateninfrastrukturgesetz (SächsGDIG)
- Sächsisches Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz (SächsKrWBodSchG)
- Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG)
Freigabevermerk
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. 18.12.2023
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.