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Bewachungsgewerbe, an einer Bewachungsunterrichtung teilnehmen

Allgemeine Informationen

Verordnungsermächtigung zum erwerbsmäßigen Bewachen von Leben oder Eigentum fremder Personen nach § 34a der Gewerbeordnung (GewO)

Wenn Sie als Wachpersonal tätig werden möchten, müssen Sie zunächst an einer Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe teilnehmen. Die Unterrichtung erfolgt bei der Industrie- und Handelskammer (IHK).

Vermittelt werden unter anderem gesetzliche Rechte und Pflichten als Sicherheitskraft sowie Techniken zum Umgang mit Konfliktsituationen. Nach Erhalt der Bescheinigung dürfen Sie als Arbeitnehmende Bewachungsaufgaben übernehmen.

  • Die Unterrichtsdauer beträgt mindestens 40 Stunden (in Präsenz, ohne Fehlzeiten)

Achtung: Für die Eröffnung eines Bewachungsunternehmens oder den Einsatz in bestimmten Bereichen (Flüchtlingsunterkünfte, Diskotheken oder anderen öffentlichen Orten) müssen Sie die umfangereichere Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe ablegen.

Hinweis: ausgebildete Fachkräfte, die beispielsweise über einen Abschluss als Fachkraft für Schutz und Sicherheit verfügen, sind von der Nachweispflicht der Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe ausgenommen.

Zuständige Stelle

Industrie- und Handelskammern (IHK)

Voraussetzungen

  • deutsches Sprachniveau von mindestens B1 gemäß des europäischen Referenzrahmens

Verfahrensablauf

Die Bewachungsunterrichtung wird von der IHK durchgeführt und bescheinigt.

  • Melden Sie sich bei der örtlich zuständigen IHK zur Unterrichtung an
  • Die Unterrichtung wird von der IHK durchgeführt, erfolgt mündlich und dauert ca. 40 Stunden
  • Nach vollständiger Teilnahme ohne Fehlzeiten erhalten Sie die Bescheinigung über die Teilnahme an der Unterrichtung.
  • Die Bescheinigung wird auch an das Bewacherregister übertragen.

Nach Erhalt der Bescheinigung dürfen Sie als Arbeitnehmender Bewachungsaufgaben übernehmen.

Erforderliche Unterlagen

  • amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikationsprüfung bei der Unterrichtung
  • möglicherweise weitere Unterlagen, genaueres erfragen Sie bei der IHK

Frist/Dauer

Beachten Sie einen möglichen Anmeldeschluss der IHK.

Der Nachweis ist unbefristet und bundesweit gülitg.

Kosten

Verfahrensgebühr: Berechnung nach Gebührenordnung der IHK

Rechtsgrundlage

  • § 34a Gewerbeordnung (GewO) - Bewachungsgewerbe; Verordnungsermächtigung

Freigabevermerk

Sächsische Industrie- und Handelskammern (IHK). (Quelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag). 24.05.2024

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