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Zuchtverband / Zuchtunternehmen, Anerkennung beantragen

Allgemeine Informationen

Anerkennung von Zuchtverbänden oder Zuchtunternehmen und Genehmigung von deren Zuchtprogrammen nach § 3 und § 4 des Tierzuchtgesetztes (TierZG)

Die züchterische Betreuung aller unter das Tierzuchtrecht fallenden Tierarten (Equiden, Rind, Schwein, Schaf und Ziege) erfolgt durch staatlich anerkannte Zuchtverbände und Zuchtunternehmen. Für die Anerkennung müssen diese ein Verfahren erfolgreich durchlaufen, welches sowohl in den nationalen als auch in den europäischen tierzuchtrechtlichen Vorschriften geregelt ist.

Die staatliche Anerkennung erhalten Zuchtverbände und Zuchtunternehmen von der zuständigen Stelle eines Bundeslandes oder eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union.

Zuständige Stelle

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Referat 74

Voraussetzungen

  • Der Hauptsitz des Zuchtverbandes muss sich im Gebiet des Bundeslandes befinden, in dem sich die zuständige Stelle befindet.
  • Bei Einreichung eines Antrags zur Anerkennung als Zuchtverband ist zudem ein Antrag auf Genehmigung von zumindest einem geplanten Zuchtprogramm zu stellen. (siehe –> Weitere Informationen)

Verfahrensablauf

  1. Die Anerkennung als Zuchtverband oder Zuchtunternehmen beantragen Sie mit einem formlosen Schreiben bei der zuständigen Stelle
  2. Bitte fügen Sie dem Antrag die unter „Erforderliche Unterlagen“ genannten Informationen bei und reichen ihn bei der zuständigen Stelle ein.
  3. Die zuständige Stelle prüft den eingegangenen Antrag und nimmt bei weiterem Informations- /Klärungsbedarf Kontakt mit Ihnen auf.
  4. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, stellt Ihnen die zuständige Stelle den Bescheid und die zu begleichende Rechnung zu.

Hinweis: Änderungen und Verlängerungen beantragen Sie ebenfalls schriftlich bei der zuständigen Stelle.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsanschreiben mit:
    • Namen, Anschrift und Rechtsform des Zuchtverbandes oder des Zuchtunternehmens
    • Namen und Anschriften der zur Vertretung befugten Personen
    • Benennung einer für die Zuchtarbeit verantwortlichen Person (Zuchtleiterin oder Zuchtleiter)
    • Namen und Anschriften des Hauptsitzes und der Geschäftsstellen des Zuchtverbandes oder des Hauptsitzes, der Geschäftsstellen und Betriebsstätten des Zuchtunternehmens sowie Angaben zu den Aufgaben der Betriebsstätten
  • Satzung
  • Nachweis, dass die Anforderungen an die Zuchtprogramme, für die Sie die Genehmigung beantragen wollen, erfüllt sind
  • Entwurf des Zuchtprogramms (für jedes der geplanten Zuchtprogramme), der die Informationen gemäß VO (EU) 2016/1012 Anhang I Teil 1 bzw. Teil 3 beinhaltet

Hinweis: Bei Einreichung eines Antrags zur Anerkennung als Zuchtverband ist zudem ein Antrag auf Genehmigung von zumindest einem geplanten Zuchtprogramm zu stellen. (siehe –> Weitere Informationen)

Frist/Dauer

  • Gültigkeit: 10 Jahre

Kosten

EUR 280,00 – EUR 2.500,00 (aufwandsabhängig)

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. 14.06.2024

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