Gaststättengewerbe, an einer Gaststättenunterrichtung teilnehmen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Wenn Sie in Ihrem gastwirtschaftlichen Betrieb Alkohol aussschenken möchten, benötigen Sie eine Gaststättenerlaubnis (Konzession).
Um die Konzession bentragen zu können, müssen Sie zunächst an der Gaststättenunterrichtung der IHK teilnehmen. Diese fungiert als lebensmittelrechtlicher Unterrichtungnachweis.
Die Gaststättenunterrichtung vermittelt die Grundzüge der lebensmittel- und hygienetechnischen Vorschriften, beispielweise
- Hygienevorschriften
- Lebensmittelrecht
- Bier-, Wein-, sowie Milchrecht
- Getränkeanlagen
Hinweis: Sie können auf Antrag von der Gaststättenunterrichtung freigestellt werden, wenn Sie die Inhalte der Unterrichtung im Rahmen einer staatlich anerkannten Berufsausbildung mit Prüfung durch die IHK erworben haben.
Zuständige Stelle
Industrie- und Handelskammern (IHK)
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Die Anmeldung zur Unterrichtung erfolgt bei der IHK.
- Die Unterrichtung wird von der IHK durchgeführt und dauert circa 45 Stunden.
- Sie erhalten im Anschluss an die Unterrichtung die Bescheinigung.
- Die Bescheinigung muss bei der Beantragung der Gaststättenerlaubnis vorgelegt werden.
Erforderliche Unterlagen
- amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Unterrichtung
Frist/Dauer
keine
Die Unterrichtung ist unbefristet und bundesweit gültig.
Kosten
Verfahrensgebühr: Berechnung nach Gebührenordnung der IHK
Rechtsgrundlage
- § 4 Sächsisches Gaststättengesetz (SächsGastG)
Freigabevermerk
Sächsische Industrie- und Handelskammern (IHK). (Quelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag). 19.05.2021
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.