Ursprungszeugnisse und IHK-Bescheinigungen für Handelsdokumente beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
In einigen Ländern verlangen Zollbehörden, Banken oder Unternehmen des Importlandes bei der Wareneinfuhr die Vorlage sogenannter Ursprungszeugnisse sowie gegebenenfalls die Vorlage weiterer, von der IHK bescheinigter Handelsdokumente. Ein Ursprungszeugnis gibt Auskunft über den Ursprungsort einer Ware.
Als Exporteur* können Sie die Ausstellung eines solchen Ursprungszeugnisses oder die Bescheinigung eines Handelsdokuments, zum Beispiel einer Handelsrechnung, bei Ihrer örtlich zuständigen IHK beantragen.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.
Zuständige Stelle
Industrie- und Handelskammern (IHK)
Voraussetzungen
- Nachweis des Ursprungs der Ware
Verfahrensablauf
Für die Beantragung eines Ursprungszeugnisses oder einer Bescheinigung für ein Handelsdokument können Sie ein Online-Verfahren oder ein schriftliches Verfahren nutzen.
Online-Verfahren:
- Sie senden eine Mail an die für Sie zuständige IHK mit der Bitte, Sie für die Online-Anwendung freizuschalten.
- füllen Sie den Antrag elektronisch aus und senden Sie diesen mittels der Online-Anwendung an die IHK
- die IHK prüft die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihrer Angaben
- die IHK kann von Ihnen zusätzliche Auskünfte und Unterlagen zum Nachweis der Richtigkeit der im Antrag enthaltenen Angaben verlangen
- nach Prüfung der Angaben bescheinigt die IHK das Ursprungszeugnis bzw. das Handelsdokument mittels elektronischer Signatur
- die IHK stellt Ihnen anschließend das bescheinigte Dokument in der Online-Anwendung zur Verfügung
- Sie können das Dokument bei Bedarf ausdrucken
Schriftliches Verfahren:
- füllen Sie den Antrag aus und unterschreiben Sie ihn
- reichen Sie den Antrag entweder per Post oder vor Ort beim ServiceCenter Ihrer IHK ein
- die IHK prüft die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihrer Angaben
- die IHK kann von Ihnen zusätzliche Auskünfte und Unterlagen zum Nachweis der Richtigkeit der im Antrag enthaltenen Angaben verlangen
- nach Prüfung der Angaben bescheinigt die IHK das Ursprungszeugnis bzw. das Handelsdokument
- Anschließend wird Ihnen das bescheinigte Dokument per Post zurückgesendet.
Erforderliche Unterlagen
Nachweise über den Ursprung der Ware. Ursprungsnachweise können sein:
- Eigenerklärung über die Herstellung der Ware im eigenen Betrieb
- Ursprungszeugnisse einer anderen IHK
- Ursprungszeugnisse Form A (aus Entwicklungsländern)
- Präferenzielle Warenverkehrsbescheinigungen EUR
- Präferenzielle Ursprungserklärungen gemäß Formatvorgaben aus dem EU-Freihandelsabkommen
- Lieferantenerklärungen gemäß VO (EU) 2015/2447
Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen IHK, welche Unterlagen in Ihrem Fall konkret erforderlich sind.
Frist/Dauer
keine
Kosten
Gebühr: EUR 5,00 – 25,00
Rechtsgrundlage
- § 1 Absatz 3 Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG)
- Artikel 59, 60, 61, 62, 63 Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (UZK) sowie deren Durchführungordnungen
Freigabevermerk
Sächsische Industrie- und Handelskammern (IHK). (Quelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag). 28.05.2021
Zuständige Dienststelle
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