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Gründungszuschuss, fachkundige Stellungnahme der IHK einholen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie arbeitslos sind und ein Unternehmen gründen möchten, können Sie bei der Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss beantragen. Hierfür brauchen Sie die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zu Ihrem Geschäftskonzept.

Das heißt, dass eine fachkundige Stelle Ihre Geschäftsidee geprüft hat und für tragfähig hält. Den Ansprechpartner* für die Stellungnahme können Sie wählen (dies kann zum Beispiel die Industrie- und Handelskammer sein).

Bei der Tragfähigkeitsprüfung wird Ihr Gründungskonzept auf Plausibilität und Nachvollziehbarkeit geprüft. Entscheidend ist, ob Sie ob nach einer Anlaufphase von der Umsetzung der Geschäftsidee leben können. Neben der Industrie- und Handelskammer können auch andere Stellen die Tragfähigkeit Ihres Vorhabens beurteilen:

  • Handwerkskammern,
  • berufsständische Kammern,
  • Fachverbände,
  • Kreditinstitute,
  • Sonstige (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Gründungsinitiativen usw.)

Hinweis: bei begründeten Zweifeln kann die Arbeitsagentur erneut die Vorlage einer Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangen.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.

Voraussetzungen

  • Ihr Geschäftskonzept ist nachvollziehbar dargelegt
  • Ihr Geschäftskonzept ist tragfähig, das heißt, Sie können davon voraussichtlich leben

Verfahrensablauf

Wenn Sie den Gründungszuschuss bei der Arbeitsagentur beantragen und hierfür die Stellungnahme einer Industrie- und Handelskammer (IHK) einholen möchten, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer IHK auf und vereinbaren ein Gespräch.
  • Erstellen Sie die erforderlichen Unterlagen.
  • Oft ist es notwendig, der IHK die Unterlagen vor dem Gespräch zuzuschicken.

Nach dem Gespräch erhalten Sie von der IHK die Einschätzung der fachkundigen Stelle, die Sie dann der Agentur für Arbeit übermitteln. Erkundigen Sie sich bei der IHK über eventuell abweichende Verfahren.

Erforderliche Unterlagen

Um eine Stellungnahme zu erhalten, sind mindestens folgende Unterlagen notwendig:

  • Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens,
  • Lebenslauf,
  • Kapitalbedarf,
  • Finanzierungsplan,
  • Umsatz und Rentabilitätsvorschau,
  • Nachweise der bisherigen Geschäftstätigkeit, zum Beispiel ein schriftlicher Bericht über Ihre unternehmerischen Tätigkeiten und Ausblick auf die Geschäftsentwicklung der nächsten Monate,
  • Übersicht zu Einnahmen und Ausgaben, Auftragseingängen oder Bemühungen zum Erhalt von Aufträgen

zusätzlich empfehlenswert:

  • Liquiditätsplan,
  • Erstellung eines umfassenden Businessplans

Frist/Dauer

keine

Kosten

Verfahrensgebühr: Berechnung nach Gebührenordnung der IHK

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Industrie- und Handelskammern (IHK). (Quelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag). 28.05.2021

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