Gründungszuschuss, fachkundige Stellungnahme der IHK einholen
- Allgemeine Informationen
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Wenn Sie arbeitslos sind und ein Unternehmen gründen möchten, können Sie bei der Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss beantragen. Hierfür brauchen Sie die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zu Ihrem Geschäftskonzept.
Das heißt, dass eine fachkundige Stelle Ihre Geschäftsidee geprüft hat und für tragfähig hält. Den Ansprechpartner* für die Stellungnahme können Sie wählen (dies kann zum Beispiel die Industrie- und Handelskammer sein).
Bei der Tragfähigkeitsprüfung wird Ihr Gründungskonzept auf Plausibilität und Nachvollziehbarkeit geprüft. Entscheidend ist, ob Sie ob nach einer Anlaufphase von der Umsetzung der Geschäftsidee leben können. Neben der Industrie- und Handelskammer können auch andere Stellen die Tragfähigkeit Ihres Vorhabens beurteilen:
- Handwerkskammern,
- berufsständische Kammern,
- Fachverbände,
- Kreditinstitute,
- Sonstige (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Gründungsinitiativen usw.)
Hinweis: bei begründeten Zweifeln kann die Arbeitsagentur erneut die Vorlage einer Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangen.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.
Voraussetzungen
- Ihr Geschäftskonzept ist nachvollziehbar dargelegt
- Ihr Geschäftskonzept ist tragfähig, das heißt, Sie können davon voraussichtlich leben
Verfahrensablauf
Wenn Sie den Gründungszuschuss bei der Arbeitsagentur beantragen und hierfür die Stellungnahme einer Industrie- und Handelskammer (IHK) einholen möchten, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer IHK auf und vereinbaren ein Gespräch.
- Erstellen Sie die erforderlichen Unterlagen.
- Oft ist es notwendig, der IHK die Unterlagen vor dem Gespräch zuzuschicken.
Nach dem Gespräch erhalten Sie von der IHK die Einschätzung der fachkundigen Stelle, die Sie dann der Agentur für Arbeit übermitteln. Erkundigen Sie sich bei der IHK über eventuell abweichende Verfahren.
Erforderliche Unterlagen
Um eine Stellungnahme zu erhalten, sind mindestens folgende Unterlagen notwendig:
- Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens,
- Lebenslauf,
- Kapitalbedarf,
- Finanzierungsplan,
- Umsatz und Rentabilitätsvorschau,
- Nachweise der bisherigen Geschäftstätigkeit, zum Beispiel ein schriftlicher Bericht über Ihre unternehmerischen Tätigkeiten und Ausblick auf die Geschäftsentwicklung der nächsten Monate,
- Übersicht zu Einnahmen und Ausgaben, Auftragseingängen oder Bemühungen zum Erhalt von Aufträgen
zusätzlich empfehlenswert:
- Liquiditätsplan,
- Erstellung eines umfassenden Businessplans
Frist/Dauer
keine
Kosten
Verfahrensgebühr: Berechnung nach Gebührenordnung der IHK
Rechtsgrundlage
- § 93 Absatz 2 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (III), Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) (SGB)
Freigabevermerk
Sächsische Industrie- und Handelskammern (IHK). (Quelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag). 28.05.2021
Zuständige Dienststelle
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