KfW-Programm "Nichtwohngebäude" - Kredit beantragen
- Allgemeine Informationen
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Antrag auf Gewährung eines Kredits für die Sanierung, den Neubau oder den Kauf von effizienten Nichtwohngebäuden, KfW-Programm Nr. 236
Bei diesem Programm fördert die KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Sanierung, den Neubau oder den Kauf eines neuen beziehungsweise frisch sanierten Effizienzgebäudes und einzelne energetische Maßnahmen bei bestehenden Gebäuden.
Was wird gefördert?
- Neubau: die Baukosten und Kosten der förderfähigen Umfeldmaßnahmen (ohne Grundstückskosten)
- Kauf: den Kaufpreis der Immobilie (ohne Grundstückskosten)
- Sanierung von bestehenden Immobilien zum Effizienzgebäude: alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzgebäude-Stufe führen sowie die Kosten der förderfähigen Umfeldmaßnahmen
Hinweise:
- Gefördert wird auch die Sanierung von Baudenkmalen.
- Wenn Sie eine frisch sanierte Immobilie kaufen und die Kosten gesondert ausgewiesen sind (z.B. im Kaufvertrag), werden die Maßnahmen der energetischen Sanierung gefördert.
Eine zusätzliche Förderung erhalten Sie für
- die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten* sowie eine akustische Fachplanung durch einen Akustiker,
- die Nachhaltigkeitszertifizierung eines Neubaus mit dem "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“, wenn Sie eine Effizienzgebäude-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse erreichen.
Wer wird gefördert?
- Privatpersonen sowie Einzelunternehmer
- Freiberuflich Tätige
- In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
- Kommunale Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen und Kirchen
- Geschäftsbanken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen
- Contracting-Geber, die Energie-Dienstleistungen an Nichtwohngebäuden erbringen
Konditionen
Art der Förderung:
zinsverbilligter Kredit mit Tilgungszuschuss
Höhe:
- Bis zu EUR 30 Mio. Kredit für Effizienzgebäude
- Bis zu EUR 15 Mio. Kredit für Einzelmaßnahmen
(Details: siehe Förderbaustein / Programmseite der KfW)
Auszahlung
- Die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent des zugesagten Betrags.
- Sie können sich Ihren Kredit in einer Gesamtsumme auszahlen lassen oder in Teilbeträgen
Zinssatz
- Ihren individuellen Zinssatz ermittelt Ihre Bank anhand Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität Ihrer Sicherheiten.
Tilgung
- zwischen 15 % und 50 % Tilgungszuschuss
Rückzahlung
- Die vorzeitige Rückzahlung des gesamten ausstehenden Kreditbetrages ist gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Sicherheiten
- Art und Höhe der Sicherheiten vereinbaren Sie mit Ihrem Finanzierungspartner.
Hinweis: Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion
Ansprechstelle
Kreditinstitut (Hausbank)
Voraussetzungen
Bei Sanierung von bestehenden Immobilien zum Effizienzgebäude:
- Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen
Tipp: Planen Sie Ihr Vorhaben mit einem Energieeffizienz-Experten aus der Energieeffizienz-Expertenliste, der für die Kategorie "Nichtwohngebäude - Effizienzgebäude“ qualifiziert ist.
Bei Beantragung einer Effizienzgebäude-Stufe mit Nachhaltigkeitsklasse:
- Für die Beantragung einer Effizienzhaus-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse ist das Qualitätssiegel "Nachhaltiges Gebäude" notwendig.
- Eine Antragstellung ist erst dann zulässig, wenn für den jeweiligen Anwendungsfall mindestens eine akkreditierte Zertifizierungsstelle veröffentlicht wurde. Bitte prüfen Sie daher die Verfügbarkeit der Nachhaltigkeitszertifizierung, bevor Sie den Antrag stellen.
Verfahrensablauf
Ihren Kredit beantragen Sie nicht direkt bei der KfW, sondern bei Ihrer Bank .
- Vor dem Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen oder dem Kaufvertrag, sprechen Sie mit einem Finanzierungspartner.
- Im gBzA-Center finden Sie die Produktnummer 263. Hier geben Sie und Ihr Energieeffizienz-Experte die benötigten Daten ein.
- Anschließend übermitteln Sie die "gewerbliche Bestätigung zum Antrag“ an Ihren Finanzierungspartner.
- Mit den von Ihnen übermittelten Daten beantragt Ihr Finanzierungspartner den Kredit für Sie.
- Sobald Sie die Zusage für Ihre Förderung bekommen haben, können Sie mit den Arbeiten starten oder die Immobilie kaufen.
Erforderliche Unterlagen
Bitte informieren Sie sich auf den Seiten der KfW über die notwendigen Unterlagen, Formblätter und Nachweise.
Frist/Dauer
- Für die Auszahlung haben Sie ab Kreditzusage zwölf Monate Zeit – danach verlängert sich die Abruffrist automatisch um jeweils sechs Monate auf maximal 36 Monate
- Ab dem dreizehnten Monat wird eine Bereitstellungsprovision berechnet
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die KfW Bankengruppe. 24.01.2022
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.