Umweltverträglichkeitsprüfungen, Informationen im UVP-Portal abrufen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Im länderübergreifenden UVP-Portal können Sie sich über Vorhaben informieren, die der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterliegen.
Sie erhalten dort Auskunft über
- den Verfahrensstand,
- Auslegungs- und Erörterungstermine,
- eingestellte Unterlagen und
- die erfolgte Entscheidung.
Zuständige Stelle
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Referat 21
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Verschaffen Sie sich über die Internetseite "UVP-Verbund" Zugang zu den Informationen über Umweltverträglichkeitsprüfungen.
Sie finden ein Vorhaben auf der Startseite
- über die Suchfunktion,
- durch die Auswahl einer Kategorie oder
- über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.
Grenzen Sie die Suche auf Sachsen ein, indem Sie unter "Suche" in der Rubrik "Bundesländer" das Land auswählen.
Erforderliche Unterlagen
keine
Frist/Dauer
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- Richtlinie 2014/52/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Änderung der Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen (SächsUVPG)
Freigabevermerk
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. 04.01.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.