Pflanzenschutzgeräte-Prüfung, Anerkennung als Kontrollwerkstatt beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Eine anerkannte Kontrollwerkstatt darf Pflanzenschutzgeräte prüfen, die der Prüfpflicht unterliegen, Kontrollberichte erstellen und bei erfolgreicher Prüfung Kontrollplaketten vergeben. Die Anerkennung erteilt Ihnen auf Antrag das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG).
Zuständige Stelle
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Referat 73
Voraussetzungen
- geschultes Kontrollpersonal
- geeignete Prüf- und Messtechnik
Verfahrensablauf
- Die Anerkennung als Kontrollwerkstatt beantragen Sie mit einem formlosen Schreiben bei der zuständigen Stelle.
- Fügen Sie aussagekräftige Nachweise bei, die die Voraussetzungen für eine amtliche Anerkennung belegen.
- Reichen Sie den Antrag und die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft die Antragsunterlagen und führt eine Vorortbesichtigung durch. Diese kann mit einer praktischen Gerätprüfung verbunden sein.
- Nach erfolgreicher Prüfung erstellt die zuständige Stelle einen Anerkennungsbescheid. Die anerkannte Kontrollwerkstatt erhält zudem eine Hoftafel als Kennzeichen.
Erforderliche Unterlagen
- Zertifikat eines mit Erfolg abgeschlossenen Grundlehrgangs zur Kontrolle von in Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräten
- Zertifikate zur Messgenauigkeit der Kontrolltechnik
Frist/Dauer
keine
Kosten
EUR 168,00 bis EUR 774,00 (aufwandsabhängig)
Rechtsgrundlage
- Pflanzenschutzgesetz (PflSchG)
- Verordnung über die Prüfung von Pflanzenschutzgeräten (PflSchGerätV)
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten über Kontrollwerkstätten zur Prüfung von Pflanzenschutzgeräten für Flächenkulturen
Freigabevermerk
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. 02.01.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.