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Pflanzenschutzgeräte-Prüfung, Anerkennung als Kontrollwerkstatt beantragen

Allgemeine Informationen

Eine anerkannte Kontrollwerkstatt darf Pflanzenschutzgeräte prüfen, die der Prüfpflicht unterliegen, Kontrollberichte erstellen und bei erfolgreicher Prüfung Kontrollplaketten vergeben. Die Anerkennung erteilt Ihnen auf Antrag das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG).

Zuständige Stelle

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Referat 73

Voraussetzungen

  • geschultes Kontrollpersonal
  • geeignete Prüf- und Messtechnik

Verfahrensablauf

  • Die Anerkennung als Kontrollwerkstatt beantragen Sie mit einem formlosen Schreiben bei der zuständigen Stelle.
  • Fügen Sie aussagekräftige Nachweise bei, die die Voraussetzungen für eine amtliche Anerkennung belegen.
  • Reichen Sie den Antrag und die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft die Antragsunterlagen und führt eine Vorortbesichtigung durch. Diese kann mit einer praktischen Gerätprüfung verbunden sein.
  • Nach erfolgreicher Prüfung erstellt die zuständige Stelle einen Anerkennungsbescheid. Die anerkannte Kontrollwerkstatt erhält zudem eine Hoftafel als Kennzeichen.

Erforderliche Unterlagen

  • Zertifikat eines mit Erfolg abgeschlossenen Grundlehrgangs zur Kontrolle von in Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräten
  • Zertifikate zur Messgenauigkeit der Kontrolltechnik

Frist/Dauer

keine

Kosten

EUR 168,00 bis EUR 774,00 (aufwandsabhängig)

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. 02.01.2024

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