Luftqualitäts-Informationen abrufen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Zugang der Öffentlichkeit zu Luftqualitäts-Informationen nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG)
Sie sind auf der Suche nach Informationen zur Luftqualität in Sachsen? Sie wollen wissen, welche Messwerte aktuell erhoben werden oder welche Daten aus den vergangenen Jahren vorliegen? Auf den Internetseiten des Freistaates erhalten Sie Auskunft.
Zur Überwachung der Luftqualität betreibt der Freistaat ein landesweites Messnetz. Die Messstationen liefern Ergebnisse unter anderem zu Feinstaub, Schwefeldioxid, Ozon, Benzol, Toluol und Xylolen. Neben aktuellen Daten zu Luftschadstoffen finden Sie im Internet auch die Ergebnisse von Langzeituntersuchungen für einzelne Regionen in Sachsen, zum Beispiel für Ballungsgebiete.
Zuständige Stelle
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Referat 51
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Freien Zugang zu allen Informationen über die Luftqualität im Freistaat Sachsen erhalten Sie über die Internetseite "Messung der Luftqualität in Sachsen" (siehe –> Weiterführende Informationen). Sie finden dort zudem Links zu den Luftdaten und zum Messnetz des Bundes.
Erforderliche Unterlagen
keine
Frist/Dauer
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- Umweltinformationsgesetz (UIG)
Freigabevermerk
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. 02.01.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.