Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen, Anlagenbetrieb anzeigen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Anzeigepflichtige Inbetriebnahme von Anlagen zur Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen nach § 3 NiSV
Der Betrieb von Anlagen, die nichtionisierende Strahlungen (NiS) aussenden und zu kosmetischen und sonstigen nichtmedizinischen Zwecken am Menschen eingesetzt werden, unterliegt der Anzeigepflicht bei der zuständigen Behörde.
Dazu gehören:
- Ultraschallgeräte
- Lasereinrichtungen und intensive Lichtquellen
- Hochfrequenzgeräte
- Niederfrequenzgeräte
- Gleichstromgeräte
- Magnetfeldgeräte einschließlich Magnetresonanztomographiegeräte
Hinweis: Der Betrieb von UV-Bestrahlungsgeräten im Sinne der UV-Schutzverordnung fällt nicht hierunter.
Zuständige Stelle
Landesdirektion Sachsen, Referat 53 Strahlenschutz | Arbeitsmedizin
Voraussetzungen
- Personen, die das Gerät verwenden, benötigen die entsprechenden Qualifikationen / Fachkunde.
- Spezifische Anwendungen dürfen nur durch Ärzte oder Ärztinnen mit bestimmten Weiterbildungen durchgeführt werden.
Verfahrensablauf
- Füllen Sie das Anzeigeformular unter Angabe des Betreibers bzw. der Betreiberin, der Betriebsstätte sowie der Daten zur Identifikation der Anlage aus, sofern das Gerät unter den Anwendungsbereich der NiSV fällt.
- Der Anzeige sind Nachweise beizufügen, dass die Personen, die die Anlage anwenden, über die erforderliche Fachkunde verfügen.
- Senden Sie das Formular und die Fachkundenachweise postalisch oder per E-Mail an die zuständige Stelle.
Erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes und unterzeichnetes Anzeigeformular für jedes vorhandene Gerät
- Nachweis der erforderlichen Fachkunde / Qualifikation für alle Personen, die die Geräte anwenden
Frist/Dauer
Anmeldung: spätestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme der Geräte
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- § 3 Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) - Allgemeine Anforderungen an den Betrieb
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 17.10.2024
Zuständige Dienststelle
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