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ERP-Förderkredit für Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten beantragen (KfW)

Allgemeine Informationen

Förderkredit für Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, KfW-Programm Nr. 365, 366

Dieses Programm unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie Freiberufler und Freiberuflerinnen.

Kredite werden für verschiedene unternehmerische Tätigkeiten vergeben, beispielsweise Anschaffungen (Investitionen), laufende Kosten (Betriebsmittel), Material- und Warenlagerung sowie Unternehmensgründung, Unternehmensnachfolge und Unternehmensbeteiligung.

Mit dem Förderkredit können beispielsweise gefördert werden:

  • Anschaffung von Anlagen und Maschinen
  • Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
  • Baukosten
  • Einrichtungsgegenstände
  • Firmenfahrzeuge
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • Immaterielle Investitionen (Lizenzen und Patente)
  • Personalkosten
  • Mieten
  • Marketingkosten
  • Beratungskosten

Einige Vorhaben werden grundsätzlich nicht oder nur bei Erfüllung diverser Bedingungen gefördert (siehe Ausschlussliste).

Tipp: Für Förderkredite für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten stellt die KfW den "Förderkredit großer Mittelstand" zur Verfügung

Konditionen

Art der Förderung
Förderkredit

Höhe

maximal EUR 25 Mio.

Laufzeit

mindestens zwei und maximal 20 Jahre, davon ein bis drei Jahre tilgungsfrei (siehe Konditionen-Anzeiger)

Zinsbindung
bis zu zehn Jahre

Zinssatz
Den individuellen Zinssatz ermittelt Ihre Bank.

Auszahlung

  • 100 %

Die Abrufung der Kreditsumme muss innerhalb von zwölf Monaten (mit Risikoübernahme) oder von 36 Monaten (ohne Risikoübernahme) erfolgen.

Tilgung

  • tilgungsfreie Anlaufjahre
  • Rückzahlung in vierteljährlichen Raten zuzüglich Zinsen

Die vorzeitige teilweise oder vollständige Rückzahlung ist unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

Sicherheiten

  • bankübliche
  • die KfW übernimmt 50 % des Risikos

Hinweise:

  • Die Kombination mit anderen Förderungen ist grundsätzlich möglich.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.

Zuständige Stelle

Kreditinstitut (Hausbank)

Voraussetzungen

Antragsberechtigte

  • Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten
  • Freiberufler und Freiberuflerinnen
  • Einzelunternehmer und Einzelunternehmerinnen
  • Gründer und Gründerinnen (auch im Nebenerwerb)
  • Nachfolger und Nachfolgerinnen (auch im Nebenerwerb)

Weitere Voraussetzungen

  • der Jahresumsatz geht nicht über EUR 50 Mio. oder Bilanzsumme EUR 43 Mio. hinaus

Verfahrensablauf

  • Lassen Sie sich zunächst von Ihrer Hausbank zu dem Förderkredit beraten.
  • Wenn Sie sich für den Kredit entscheiden, reicht Ihre Hausbank die benötigten Unterlagen bei der KfW ein.
  • Sobald der Kredit bewilligt ist, können Sie ihn in einer Summe oder in Teilbeträgen über Ihre Hausbank abrufen.

Erforderliche Unterlagen

Informieren Sie sich im KfW-Portal über die benötigten Antragsformulare, Nachweise und Unterlagen.

Frist/Dauer

Antragstellung: vor Beginn des Vorhabens

Kosten

  • Antragstellung: keine
  • Kreditzinsen
  • (möglicherweise) Bereitstellungsprovision

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24 - mit freundlicher Unterstützung durch die KfW Bankengruppe. 04.01.2022

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