Förderkredit großer Mittelstand, Kredit für Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten beantragen (KfW)
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Förderkredit für Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten, KfW-Programm Nr. 375, 376
Das Programm "KfW-Förderkredit großer Mittelstand" unterstützt große Unternehmen. Kredite werden für verschiedene unternehmerische Tätigkeiten vergeben, beispielsweise Anschaffungen (Investitionen), laufende Kosten (Betriebsmittel), Material- und Warenlagerung sowie Unternehmensgründung, Unternehmensnachfolge und Unternehmensbeteiligung.
Mit dem Förderkredit können beispielsweise gefördert werden:
- Anschaffung von Anlagen und Maschinen
- Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
- Baukosten
- Einrichtungsgegenstände
- Firmenfahrzeuge
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Immaterielle Investitionen (Lizenzen und Patente)
- Software
- Personalkosten
- Mieten
- Marketingkosten
- Beratungskosten
Einige Vorhaben werden grundsätzlich nicht oder nur bei Erfüllung diverser Bedingungen gefördert (siehe Ausschlussliste).
Tipp: Für Förderkredite für Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten stellt die KfW den "ERP-Förderkredit KMU" zur Verfügung.
Konditionen
Art der Förderung
Förderkredit
Höhe
maximal EUR 25 Mio.
Laufzeit
mindestens zwei und maximal 20 Jahre, davon ein bis drei Jahre tilgungsfrei (siehe Konditionen-Anzeiger)
Zinsbindung
bis zu zehn Jahre
Zinssatz
Den individuellen Zinssatz ermittelt Ihre Bank.
Auszahlung
- 100 %
Die Abrufung der Kreditsumme muss innerhalb von zwölf Monaten (mit Risikoübernahme) oder von 36 Monaten (ohne Risikoübernahme) erfolgen.
Tilgung
- tilgungsfreie Anlaufjahre
- Rückzahlung in vierteljährlichen Raten zuzüglich Zinsen
- bei der Variante mit zwei Jahren Laufzeit zahlen Sie den gesamten Kreditbetrag am Laufzeitende in einer Summe zurück
Die vorzeitige teilweise oder vollständige Rückzahlung ist unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Sicherheiten
- bankübliche
- die KfW übernimmt 50 % des Risikos
Hinweise:
- Die Kombination mit anderen Förderungen ist grundsätzlich möglich.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.
Zuständige Stelle
Kreditinstitut (Hausbank)
Voraussetzungen
Förderfähig sind Unternehmen
- mit mindestens 250 Beschäftigten,
- die einen Jahresumsatz von mindestens EUR 50 Mio. und höchstens EUR 500 Mio. (einschließlich Nachfolger und Nachfolgerinnen) haben.
Verfahrensablauf
- Lassen Sie sich zunächst von Ihrer Hausbank zu dem Förderkredit beraten.
- Wenn Sie sich für den Kredit entscheiden, reicht Ihre Hausbank die benötigten Unterlagen bei der KfW ein.
- Sobald der Kredit bewilligt ist, können Sie ihn in einer Summe oder in Teilbeträgen über Ihre Hausbank abrufen.
Erforderliche Unterlagen
Informieren Sie sich im KfW-Portal über die benötigten Antragsformulare, Nachweise und Unterlagen.
Frist/Dauer
Antragstellung: vor Beginn des Vorhabens
Kosten
- Antragstellung: keine
- Kreditzinsen
- (möglicherweise) Bereitstellungsprovision
Rechtsgrundlage
- Merkblatt KfW-Förderkredit großer Mittelstand (ohne Risikoübernahme, Nr. 375)
- Merkblatt KfW-Förderkredit großer Mittelstand (mit Risikoübernahme, Nr. 376)
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die KfW Bankengruppe. 04.01.2022
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.