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Zuwendung für Neugeborene beantragen

Allgemeine Informationen

In vielen Städten und Gemeinden können Sie nach der Geburt eines Kindes eine besondere Zuwendung beantragen. Sie ist nicht selten daran gebunden, dass Sie die Vorsorgeuntersuchungen für Ihr Baby nachweisen können. Durch diese Untersuchungen werden Kinderärzte in das System eingebunden und bei Auffälligkeiten sensibilisiert.

Der Willkommensgruß soll für eine besondere Anschaffung und auch damit zum Wohle des Kindes dienen. Er ist nicht als Zuschuss zu den Kosten der laufenden Lebensführung gedacht. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung; in welcher Höhe sie gezahlt wird, erfragen Sie bitte bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Zuständige Stelle

Stadt- oder Gemeindeverwaltung

Voraussetzungen

  • Antragsberechtigte: Sorgeberechtigte des neugeborenen Kindes
  • Wohnsitz der/des Sorgeberechtigten in der Stadt oder Gemeinde
  • weitere Voraussetzungen je nach Stadt oder Gemeinde (z. B. Nachweis von Vorsorgeuntersuchungen)

Verfahrensablauf

Die Zuwendung können Sie je nach Regelung persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen. Soweit für Ihren Ort verfügbar, reichen Sie Ihren Antrag über Amt24 online ein (siehe –> Onlineantrag und Formulare).

Erforderliche Unterlagen

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Personalausweis des/der Sorgeberechtigten
  • gegebenenfalls: Nachweis der entsprechenden Vorsorgeuntersuchungen

Welche Unterlagen Sie in welcher Form vorlegen müssen, steht zumeist auf dem Antragsformular.

Frist/Dauer

unterschiedlich je nach Stadt oder Gemeinde (häufig: erstes Lebensjahr)

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Kommunales Satzungsrecht der Stadt oder Gemeinde

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24, mit Unterstützung durch die kommunale Gemeinschaft im Freistaat Sachsen. 08.03.2022

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