Bibliotheksanmeldung
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Der Bestand der öffentlichen Bibliotheken steht jedermann offen. Um die Bücher, Zeitschriften und alle anderen Medien nutzen zu können, müssen Sie sich zumeist bei der jeweiligen Bibliothek anmelden. Im Allgemeinen erhalten Sie mit der Anmeldung einen Bibliotheksausweis, und es wird ein elektronisches Benutzerkonto für Sie eingerichtet. Über das Benutzerkonto werden die Ausleihen und Gebühren verbucht.
Ansprechstelle
Bibliotheken in Sachsen
–> Bibliothekenführer
Landesverband Sachsen im Deutschen Bibliotheksverband
Zuständige Stelle
die jeweilige Bibliothek
Voraussetzungen
für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre: Zustimmung der oder des Sorgeberechtigten
Verfahrensablauf
Die Bibliotheksanmeldung ist Je nach Regelung persönlich, schriftlich oder elektronisch möglich. Soweit für Ihren Ort verfügbar, können Sie sich online über Amt24 anmelden (siehe –> Onlineantrag und Formulare).
Erforderliche Unterlagen
gegebenenfalls: Personalausweis oder Reisepass (bei Online-Beantragung in Kopie)
Frist/Dauer
gegebenenfalls: für die Verlängerung
Kosten
Gebühren für Anmeldung und Benutzung (durch Satzung/Benutzungsordnung festgelegt)
Rechtsgrundlage
Satzung / Benutzungsordnung der jeweiligen Bibliothek
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24, mit Unterstützung durch die kommunale Gemeinschaft im Freistaat Sachsen. 08.03.2022
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.