Skip to content

Bibliotheksanmeldung

Allgemeine Informationen

Der Bestand der öffentlichen Bibliotheken steht jedermann offen. Um die Bücher, Zeitschriften und alle anderen Medien nutzen zu können, müssen Sie sich zumeist bei der jeweiligen Bibliothek anmelden. Im Allgemeinen erhalten Sie mit der Anmeldung einen Bibliotheksausweis, und es wird ein elektronisches Benutzerkonto für Sie eingerichtet. Über das Benutzerkonto werden die Ausleihen und Gebühren verbucht.

Ansprechstelle

Bibliotheken in Sachsen

–> Bibliothekenführer
  Landesverband Sachsen im Deutschen Bibliotheksverband

Zuständige Stelle

die jeweilige Bibliothek

Voraussetzungen

für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre: Zustimmung der oder des Sorgeberechtigten

Verfahrensablauf

Die Bibliotheksanmeldung ist Je nach Regelung persönlich, schriftlich oder elektronisch möglich. Soweit für Ihren Ort verfügbar, können Sie sich online über Amt24 anmelden (siehe –> Onlineantrag und Formulare).

Erforderliche Unterlagen

gegebenenfalls: Personalausweis oder Reisepass (bei Online-Beantragung in Kopie)

Frist/Dauer

gegebenenfalls: für die Verlängerung

Kosten

Gebühren für Anmeldung und Benutzung (durch Satzung/Benutzungsordnung festgelegt)

Rechtsgrundlage

Satzung / Benutzungsordnung der jeweiligen Bibliothek

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24, mit Unterstützung durch die kommunale Gemeinschaft im Freistaat Sachsen. 08.03.2022

Bitte PLZ oder Ort eingeben (mindestens 3 Zeichen angeben):


Ortsauswahl

Bitte PLZ oder Ort eingeben (mindestens 3 Zeichen angeben):