Skip to content

Bescheinigung in kommunalen Steuersachen beantragen

Allgemeine Informationen

Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung in kommunalen Steuersachen (früher: Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung)

Eine Bescheinigung in Steuersachen wird dann benötigt, wenn Sie Ihre steuerliche Zuverlässigkeit nachweisen müssen. Für Steuern, die die Gemeinde oder Stadt festsetzt (zum Beispiel Gewerbesteuer, Grundsteuer), stellt Ihnen diese auf Antrag eine Bescheinigung über die Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten ihr gegenüber aus (Bescheinigung in kommunalen Steuersachen).

Die Bescheinigung beschränkt sich auf die wertungsfreie Angabe steuerlicher Fakten, insbesondere Ihr Zahlungsverhalten als Steuerpflichtiger* und bezieht sich dabei auf den aktuellen Sachstand unter Berücksichtigung Ihres Verhaltens als Steuerpflichtiger in der Vergangenheit. Die Bescheinigung in Steuersachen wird insbesondere zur Vorlage bei Behörden in Genehmigungsverfahren (zum Beispiel für die Erteilung gewerberechtlicher Erlaubnisse), unter Umständen aber auch zur Vorlage bei öffentlichen wie privaten Auftraggebern benötigt.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion

Zuständige Stelle

Gemeinde- oder Stadtverwaltung

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Antragsteller und Empfänger der Bescheinigung ist grundsätzlich der Steuerpflichtige selbst. Sie als Steuerpflichtiger können jedoch auch eine Vollmacht erteilen, verbunden mit einer Erklärung, die die Gemeinde- beziehungsweise Stadtverwaltung von der Verpflichtung zur Wahrung des Steuergeheimnisses gegenüber dem Bevollmächtigten entbindet.

  • Den Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung in Steuersachen stellen Sie bei der zuständigen Stelle per Post, Fax, E-Mail oder persönlich.
  • Soweit für Ihren Ort verfügbar, können Sie den Onlinedienst in Amt24 nutzen (siehe –> Onlineantrag und Formulare).

Die Gemeinde oder Stadt prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen die Bescheinigung per Post zu.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • gegebenenfalls: Vollmacht

Frist/Dauer

keine

Kosten

Verfahrensgebühr: Höhe je nach Kostensatzung der Gemeinde oder Stadt

Rechtsgrundlage

  • § 3 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsGVBl) i. V. m. § 85 Abgabenordnung
    und Nummer 4 Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) zu § 1 sowie Nummer 4 AEAO zu § 85
  • jeweilige Rechtsnorm, aufgrund derer eine Bescheinigung in Steuersachen zur Beurteilung der persönlichen Zuverlässigkeit des Betroffenen gefordert wird
  • kommunale Kostensatzung

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium des Innern. 08.04.2024

Bitte PLZ oder Ort eingeben (mindestens 3 Zeichen angeben):


Ortsauswahl

Bitte PLZ oder Ort eingeben (mindestens 3 Zeichen angeben):