Medizinstudium im Rahmen der Landarztförderung (Landarztquote), Online-Bewerbung abgeben
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Sie wollen Medizin studieren? Sie haben überdies Interesse an einer hausärztlichen Tätigkeit, insbesondere im ländlichen Raum im Freistaat Sachsen? Dann haben Sie die Gelegenheit, sich über Amt24 online auf einen Studienplatz der Medizin im Freistaat Sachsen zu bewerben.
Im Freistaat Sachsen wurden im Wintersemester 2022/23 erstmals 6,5 Prozent der Studienplätze der Humanmedizin sowie des Modellstudienganges Humanmedizin in Chemnitz an angehende Hausärztinnen und Hausärzte vergeben, die nach Abschluss des Studiums in unterversorgten oder von der Unterversorgung bedrohten Gebieten im Freistaat Sachsen tätig sein wollen. Die sogenannte Landarztquote wurde von der Landesregierung im Sächsischen Landarztgesetz beschlossen.
Über Amt24 können Sie sich für einen dieser Studienplätze bewerben. Für die Zulassung gelten andere Kriterien, als für das zentrale Zulassungsverfahren über die Stiftung für Hochschulzulassung. Es wird ein eigenes Auswahlverfahren durchgeführt. Dieses besteht aus zwei Stufen.
2-stufiges Auswahlverfahren
In der ersten Stufe werden insgesamt fünf im Sächsischen Landarztgesetz definierte Kriterien bewertet. Dabei finden bereits Aspekte Berücksichtigung, die für eine hausärztliche Tätigkeit in ländlichen beziehungsweiseunterversorgten Gebieten wichtig sind, und die auf Ihre Motivation für die Tätigkeit als Hausarzt auf dem Land schließen lassen.
Neben Ihrer Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung und dem Ergebnis eines Studierfähigkeits- und Eignungstests kann bei der Vergabe der Plätze auch eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung oder ein bereits ausgeübter Beruf berücksichtigt werden. Auch bestimmte freiwillige oder ehrenamtliche Tätigkeiten werden positiv angerechnet. In der zweiten Stufe des Auswahlverfahrens finden Auswahlgespräche statt.
Als Hausärztin oder -arzt auf 10 Jahre verpflichtet
Im Gegenzug wird von Ihnen erwartet, dass Sie nach Ihrem Studium eine Weiterbildung absolvieren, die sie dazu berechtigt, Hausärztin oder Hausarzt zu werden. Die Weiterbildung legen Sie im Freistaat Sachsen ab. Anschließend müssen Sie mindestens 10 Jahre als Vertragsärztin oder -arzt in einem Gebiet tätig sein, für das ein besonderer Bedarf festgestellt wurde.
Um dies abzusichern, schließt der Freistaat Sachsen einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit Ihnen ab. Darin wird unter anderem auch die Regelung einer Vertragsstrafe enthalten sein. Die Höhe der Vertragsstrafe ist bereits im Sächsischen Landarztgesetz festgelegt. Sie beträgt EUR 250.000,00 und wird fällig, wenn Sie Ihren vertraglichen Pflichten nicht nachkommen. Dies sollten Sie bei der Entscheidung für eine Bewerbung und Ihrer zukünftigen Lebensplanung berücksichtigen.
Medizinstudium in Chemnitz, Dresden oder Leipzig
Als Studienorte kommen Chemnitz, Dresden oder Leipzig in Betracht. Sie können einen oder mehrere Wunschorte angeben. Eine Garantie auf Ihren Wunschort besteht zwar nicht. Je besser Ihr Gesamtergebnis des Auswahlverfahrens ist, desto höher ist allerdings Ihre Chance, dass Ihr Erstwunsch auch berücksichtigt wird.
Zuständige Stelle
Landesdirektion Sachsen, Referat 29 - Sächsisches Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe
Voraussetzungen
Achtung! Die Voraussetzungen müssen bereits zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung vorliegen, Sie können die Abschlüsse und den Test nicht nachträglich ablegen.
- eine der folgenden Hochschulzugangsberechtigungen für den Studiengang Medizin oder den Modellstudiengang Humanmedizin:
- Allgemeine Hochschulreife (in der Regel nachgewiesen durch das Abitur),
- Fachgebundene Hochschulreife – Fachrichtung Gesundheit,
- Hochschulzugangsberechtigung aufgrund Aufstiegsfortbildung oder beruflicher Qualifikation oder
- im Ausland erworbene Hochschulzugangsberechtigung
- Testergebnis des fachspezifischen Studierfähigkeits- und Berufseignungstest (obligatorisch: Test für Medizinische Studiengänge der ITB Consulting GmbH, Bonn)
- Registrierung im Webportal des Dialogorientierten Serviceverfahrens der Stiftung für Hochschulzulassung
Verfahrensablauf
Richten Sie sich in Amt24 ein Servicekonto ein und melden Sie sich darüber im Serviceportal an. Halten Sie elektronische Kopien der erforderlichen Unterlagen bereit.
- Folgen Sie dem Link zur Online-Bewerbung und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
- Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Bewerbung ab, und die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
- Die Eingangsbestätigung zu Ihrer Bewerbung finden Sie im Posteingang Ihres Servicekontos. Bei eingehenden Nachrichten erhalten Sie eine Benachrichtigung an Ihre persönliche E-Mail-Adresse.
Hinweis: Informationen zum weiteren Verlauf des Bewerbungsverfahrens und Details zu den Unterlagen erhalten Sie im Internetauftritt der Landesdirektion Sachsen (siehe –> Weiterführende Informationen).
Erforderliche Unterlagen
Achtung! Zu Ausweis, Hochschulzugangsberechtigung und Abschlusszeugnissen legen Sie bitte amtlich beglaubigte Kopien vor (bei elektronischer Einreichung in Kopie).
Als elektronische Nachweise sind der Online-Bewerbung beizufügen:
- Identitätsnachweis (Personalausweis- oder Reisepass)
- bei Minderjährigen: Einwilligung des gesetzlichen Vertreters oder der gesetzlichen Vertreter
- Nachweis über Ihre Hochschulzugangsberechtigung
soweit möglich, auch diese elektronischen Nachweise:
- Nachweis über eine einschlägig abgeschlossene Berufsausbildung oder ein einschlägig abgeschlossene Studium (in Frage kommende Berufsausbildungen und Studiengänge siehe Anlage 1 Sächsische Landarztverordnung – SächsLArztVO)
- Nachweis über eine einschlägige Berufstätigkeit und deren Dauer – von dieser können maximal zwei Jahre berücksichtigt werden
- Nachweis über eine Tätigkeit nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz, dem Jugendfreiwilligendienstegesetz oder dem Zivildienstegesetz
- Nachweis über eine mindestens zweijährige aktive Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit (Beispiele siehe Anlage 3 Sächsische Landarztverordnung – SächsLArztVO)
Vor dem Auswahlgespräch sind (2. Stufe des Auswahlverfahrens) nach Aufforderung folgende Nachweise in Papierform vorzulegen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Hochschulzugangsberechtigung
- bei einschlägiger Berufsausbildung oder einschlägigem Studienabschluss: das Abschlusszeugnis
Bei nicht in deutscher Sprache verfassten Unterlagen: amtliche deutsche Übersetzung
Bei ausländischen Ausbildung- und Studienabschlüssen: Nachweis der Gleichwertigkeit in geeigneter Form
Frist/Dauer
Bewerbungszeitraum:
15.01. bis 28.02. eines jeden Jahres
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- Gesetz zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in ländlichen und anderen Bedarfsgebieten im Freistaat Sachsen (Sächsisches Landarztgesetz – SächsLArztG)
- Verordnung zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in ländlichen und anderen Bedarfsgebieten im Freistaat Sachsen (Sächsische Landarztverordnung – SächsLArztVO)
- Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen (Sächsische Studienplatzvergabeverordnung – SächsStudPlVergabeVO)
- Gesetz über die Freiheit der Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz – SächsHSFG)
Freigabevermerk
Landesdirektion Sachsen. 06.03.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.