Produktsicherheit von Elektrogeräten, Verbraucher-Anliegen einbringen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Fallen Ihnen beispielsweise Fehler wie offen zugängliche, leitende oder auch heiße Bauteile oder fehlende CE-Kennzeichnung auf, so wenden Sie sich an die unten genannte Auskunftsstelle.
Im Rahmen der Marktüberwachung werden die Sicherheitsanforderungen für elektrische Bauelemente und Geräte zur Verwendung bei einer Nennspannung zwischen 50 und 1000 Volt für Wechselstrom und zwischen 75 und 1500 Volt für Gleichstrom überwacht.
Die Richtlinie enthält Leitlinien zum Meldeverfahren für Verbraucherprodukte sowie Pflichten der Hersteller, Einführer und Händler. Die Einhaltung der Vorschriften wird durch Anbringen des CE-Zeichens durch den Hersteller verkündet.
Zuständige Stelle
Landesdirektion Sachsen | Referat 56
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich mit Ihren Fragen per E-Mail oder auch schriftlich an die zuständige Stelle. Teilen Sie bitte konkrete Angaben zum Produkt und Kauf- oder Angebotsort mit.
Erforderliche Unterlagen
gegebenenfalls Produktdatenblatt
Frist/Dauer
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 07.10.2022
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.