Produktsicherheit zur Nutzung von Gasgeräten, Verbraucher-Anliegen einbringen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Haben Sie Fragen oder Hinweise zu Geräten, zu Sicherheitsaspekten, Unterlagen oder Warnhinweisen, wenden Sie sich bitte an die unten genannte Stelle.
Im Rahmen der Marktüberwachung werden die Anforderungen für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Geräten zur Verbrennung gasförmiger Brennstoffe überwacht.
Eine regelmäßige Wartung ist bei den Geräten vorzunehmen.
Bei allen Geräten sind
a) eine Installationsanleitung für den Installateur beizufügen,
b) eine Bedienungs- und Wartungsanleitung für den Nutzer beizufügen,
c) auf dem Gerät sowie auf seiner Verpackung die geeigneten Warnhinweise anzubringen.
Es ist die Bestätigung der Konformität mit den geltenden Vorschriften durch Anbringen des CE-Zeichens nachzuweisen.
Zuständige Stelle
Landesdirektion Sachsen | Referat 56
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich mit Ihren Fragen per E-Mail oder auch schriftlich an die zuständige Stelle. Teilen Sie bitte konkrete Angaben zum Produkt und Kauf- oder Angebotsort mit.
Erforderliche Unterlagen
gegebenenfalls Produktdatenblatt
Frist/Dauer
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 07.10.2022
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.