Produktsicherheit zur Nutzung von einfachen Druckbehältern, Verbraucher-Anliegen einbringen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Haben Sie Fragen oder Hinweise zur Sicherheit von Druckbehältern, wenden Sie sich bitte an die unten genannte Stelle.
Im Rahmen der Marktüberwachung werden die Anforderungen an einfache Druckbehälter überwacht.
Einfache Druckbehälter sind serienmäßig hergestellte Druckbehälter für bestimmte begrenzte Anwendungen und Konstruktionen:
- nur zur Aufnahme von Luft oder Stickstoff
- Behälter dürfen keinen Flammen ausgesetzt werden
- nur aus unlegiertem Stahl oder Aluminium
- besteht aus einem zylindrischen Teil, das von zwei nach außen gewölbten Böden oder flachen Böden verschlossen wird
- max. Betriebsdruck = 30 bar
- max. Druckinhaltsprodukt (Druck mal Volumen; p·V) darf höchstens 10.000 bar·Liter sein
- max. Temperatur von 300 °C (Stahl) und max. 100 °C (Aluminium)
Anforderungen an die einfachen Druckbehälter bestimmen unter anderem dass die Werkstoffe drucktragender Teile schweißgeeignet, verformungsfähig und zäh sowie alterungsunempfindlich sein müssen. Die Innenwand der Behälter muss kontrolliert werden können. Die Behälter müssen entleert werden können und es ist ein Schutz vor Korrosion vorzusehen.
Kennzeichnungspflicht
Es ist die Bestätigung der Konformität mit den Vorschriften durch Anbringen des CE-Zeichens nachzuweisen.
Zuständige Stelle
Landesdirektion Sachsen | Referat 56
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich mit Ihren Fragen per E-Mail oder auch schriftlich an die zuständige Stelle. Teilen Sie bitte konkrete Angaben zum Produkt und Kauf- oder Angebotsort mit.
Erforderliche Unterlagen
gegebenfalls Produktdatenblatt
Frist/Dauer
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 11.10.2022
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.