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Produktsicherheit von Maschinen, Maschinenbestandteilen und unvollständigen Maschinen, Verbraucher-Anliegen einbringen

Allgemeine Informationen

Im Rahmen der Marktüberwachung werden die Anforderungen überwacht, denen Maschinen und gleichgestellte Erzeugnisse (z. B. auswechselbare Ausrüstungen, Sicherheitsbauteile) und unvollständige Maschinen im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz genügen müssen, mit der Zielrichtung, den freien Warenverkehr für sichere Maschinen im europäischen Wirtschaftsraum sicherzustellen.
Zu den Maschinen zählen unter anderem auch Bohrmaschinen, Kettensägen, Fräsmaschinen etc.

Kennzeichnungspflicht

Durch Anbringen des CE-Zeichens bestätigt der Hersteller die Konformität mit den geltenden Vorschriften.

Es ist eine Betriebsanleitung in einer amtlichen Sprache der EU beizulegen.

Bei Fragen oder Hinweisen zu Anforderungen an Maschinen oder Sicherheitsmängel, wenden Sie sich bitte an die unten genannte Auskunftsstelle.

Zuständige Stelle

Landesdirektion Sachsen, Referat 56

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich mit Ihren Fragen per E-Mail oder auch schriftlich an die zuständige Stelle. Teilen Sie bitte konkrete Angaben zum Produkt und Kauf- oder Angebotsort mit.

Erforderliche Unterlagen

gegebenenfalls Produktdatenblatt

Frist/Dauer

keine

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz. 22.04.2025

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