Produktsicherheit von Maschinen, Maschinenbestandteilen und unvollständigen Maschinen, Verbraucher-Anliegen einbringen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Im Rahmen der Marktüberwachung werden die Anforderungen überwacht, denen Maschinen und gleichgestellte Erzeugnisse (z. B. auswechselbare Ausrüstungen, Sicherheitsbauteile) und unvollständige Maschinen im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz genügen müssen, mit der Zielrichtung, den freien Warenverkehr für sichere Maschinen im europäischen Wirtschaftsraum sicherzustellen.
Zu den Maschinen zählen unter anderem auch Bohrmaschinen, Kettensägen, Fräsmaschinen etc.
Kennzeichnungspflicht
Durch Anbringen des CE-Zeichens bestätigt der Hersteller die Konformität mit den geltenden Vorschriften.
Es ist eine Betriebsanleitung in einer amtlichen Sprache der EU beizulegen.
Bei Fragen oder Hinweisen zu Anforderungen an Maschinen oder Sicherheitsmängel, wenden Sie sich bitte an die unten genannte Auskunftsstelle.
Zuständige Stelle
Landesdirektion Sachsen, Referat 56
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich mit Ihren Fragen per E-Mail oder auch schriftlich an die zuständige Stelle. Teilen Sie bitte konkrete Angaben zum Produkt und Kauf- oder Angebotsort mit.
Erforderliche Unterlagen
gegebenenfalls Produktdatenblatt
Frist/Dauer
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz. 22.04.2025
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.