Produktsicherheit in explosionsgefährdeten Bereichen, Verbraucher-Anliegen einbringen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Bei Fragen und Hinweisen wenden Sie sich bitte an die unten genannte Auskunfststelle.
Im Rahmen der Marktüberwachung werden gemäß der ATEX-Richtlinie Regelungen zu grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen von Geräten und Schutzsystemen in explosionsgefährdeten Bereichen überwacht. Die Regelungen betreffen dabei Geräte und Komponenten, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden, inbesondere deren Zündungsgefahr durch elektrische oder thermische Wirkung. Die Betriebssicherheit und damit verbunden die Vermeidung von Zündquellen bzw. der Bildung explosionsfähiger Atmösphäre gehörden ebenfalls zum Aufgabenumfang.
Kennzeichnungspflicht
Es muss die Bestätigung der Konformität durch Anbringen des CE-Zeichens vorliegen.
Zuständige Stelle
Landesdirektion Sachsen | Referat 56
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich mit Ihren Fragen per E-Mail oder auch schriftlich an die zuständige Stelle. Teilen Sie bitte konkrete Angaben zum Produkt, Einsatzort und Kauf- oder Angebotsort mit.
Erforderliche Unterlagen
gegebenfalls Produktdatenblatt
Frist/Dauer
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 10.10.2022
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.