Produktsicherheit für Aufzüge, Verbraucher-Anliegen einbringen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Haben Sie zur Produktsicherheit für Aufzüge und deren Sicherheitsbauteile Fragen oder Hinweise, wenden Sie sich bitte an die unten genannte Auskunftsstelle.
Im Rahmen der Marktüberwachung werden die Regelungen für Aufzüge und deren Sicherheitsbauteile überprüft, welche dauerhaft in Gebäude eingebaut worden sind. Dieser Prüfbereich gilt nicht für deren Einfuhr, lediglich für bereits verbaute Produkte.
Kennzeichnungspflicht
Durch Anbringen des CE-Zeichens bestätigt der Hersteller die Einhaltung bestehender Richtlinien.
Zuständige Stelle
Landesdirektion Sachsen | Referat 56
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich mit Ihren Fragen per E-Mail oder auch schriftlich an die zuständige Stelle. Teilen Sie bitte konkrete Angaben zum Produkt und Einbauort mit.
Erforderliche Unterlagen
gegebenenfalls Produktdatenblatt, Herstellerangaben, Installationsfirma
Frist/Dauer
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 10.10.2022
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.