Produktsicherheit für wiederverwendbare Behälter, Verbraucher-Anliegen einbringen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Haben Sie Fragen oder Hinweise zu den Produkten, Sicherheitsaspekten, fehlender Kennzeichnung, wenden Sie sich an die unten genannte Auskunftsstelle.
Im Rahmen der Marktüberwachung werden die Anforderungen überwacht für nicht wiederverwendbare Behälter aus Glas, Metall oder Kunststoff einschließlich des darin enthaltenen verdichteten, verflüssigten oder unter Druck gelösten Gases mit oder ohne Flüssigkeit, Paste oder Pulver, welche mit einer Entnahmevorrichtung versehen sind und > 50 Milliliter Volumen haben, sogenannte Aerosolverpackungen (z.B. Sprühdosen/Spray).
Kennzeichnungspflicht
Regelkonforme Aerosolverpackungen sind von den Verantwortlichen zum Inverkehrbringen mit dem Zeichen 3 zu versehen.
Zuständige Stelle
Landesdirektion Sachsen | Referat 56
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich mit Ihren Fragen per E-Mail oder auch schriftlich an die zuständige Stelle. Teilen Sie bitte konkrete Angaben zum Produkt und Kauf- oder Angebotsort mit.
Erforderliche Unterlagen
gegebenenfalls Produktdatenblatt
Frist/Dauer
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 10.10.2022
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.