Produktsicherheit zur Beförderung von Druckbehältern, Verbraucher-Anliegen einbringen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Haben Sie Fragen oder Hinweise zu ortsbeweglichen Druckbehältern, wenden Sie sich bitte an die unten genannte Auskunftsstelle.
Im Rahmen der Marktüberwachung werden die Regelungen für Druckbehälter zur Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland überwacht. Dazu zählen Gasflaschen und auch Tankcontainer.
Kennzeichnungspflicht
Es muss die Bestätigung der Konformität mit der Richtlinie durch Anbringen der Pi-Kennzeichnung nachgewiesen werden.
Zuständige Stelle
Landesdirektion Sachsen | Referat 56
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich mit Ihren Fragen per E-Mail oder auch schriftlich an die zuständige Stelle. Teilen Sie bitte konkrete Angaben zum Produkt und Kauf- oder Angebotsort mit.
Erforderliche Unterlagen
gegebenfalls Produktdatenblatt
Frist/Dauer
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 11.10.2022
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.