Produktsicherheit von Stoffen und Stoffgemischen, Verbraucher-Anliegen einbringen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Haben Sie Fragen oder Hinweise zu Stoffen und Stoffgemischen oder deren Registrierung, so wenden Sie sich bitte an die unten genannte Auskunftsstelle.
Im Rahmen der Marktüberwachung werden die eingeführten oder in der EU produzierten chemischen Stoffe und Stoffgemische überwacht.
Grundlage dafür ist die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006. Sie steht für Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Die Verordnung vereinheitlicht das Chemikalienrecht europaweit. So müssen alle Stoffe oder Stoffgemische bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) registriert werden, die in Mengen von einer Tonne oder mehr pro Jahr hergestellt oder eingeführt werden.
Zuständige Stelle
Landesdirektion Sachsen | Referat 44
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich mit Ihren Fragen per E-Mail oder auch schriftlich an die zuständige Stelle. Teilen Sie bitte konkrete Angaben zum Stoff oder Stoffgemisch mit.
Erforderliche Unterlagen
gegebenenfalls chemische Beschreibung
Frist/Dauer
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 17.02.2023
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.