Produktsicherheit für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Stoffgemischen, Verbraucher-Anliegen einbringen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Im Rahmen der Marktüberwachung werden die Anforderungen für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen überwacht. Haben Sie Fragen oder Hinweise zu Piktogrammen, Gefahrenkategorien oder mangelnden Sicherheitsaspekten im Umgang mit diesen chemischen Stoffen, wenden Sie sich an die unten genannte Auskunftsstelle.
Kennzeichnungspflicht
Die Auskunftsstelle informiert Sie auch darüber, welche Gefahren beim Umgang mit Chemikalien bestehen, wie Sie darauf hinweisen und die Stoffe oder Gemische zu verpacken sind.
Zuständige Stelle
- Landesdirektion Sachsen | Referat 44
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich mit Ihren Fragen per E-Mail oder auch schriftlich an die zuständige Stelle. Teilen Sie bitte konkrete Angaben zum Produkt und Kauf- oder Angebotsort mit.
Erforderliche Unterlagen
gegebenenfalls Produktdatenblatt
Frist/Dauer
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 26.09.2022
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.