Produktsicherheit zur Verwendung von im Freien vorgesehener Geräte und Maschinen, Verbraucher-Anliegen einbringen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Haben Sie Fragen oder Hinweise zu Geräten bzw. Lärmentwicklungen von Geräten im Freien, wenden Sie sich bitte an die unten genannte Auskunftsstelle.
Im Rahmen der Marktüberwachung wird die Einhaltung der Vorschriften über umweltbelastende Geräuschemmissionen von Geräten und Maschinen kontolliert, welche zur Verwendung im Freien vorgesehen sind.
Kennzeichnungspflicht
Es ist die Bestätigung der Konformität mit den Vorschriften durch Anbringen des CE-Zeichens auf dem Produkt nachzuweisen.
Zuständige Stelle
Landesdirektion Sachsen | Referat 56
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich mit Ihren Fragen per E-Mail oder auch schriftlich an die zuständige Stelle. Teilen Sie bitte konkrete Angaben zum Produkt und Kauf- oder Angebotsort mit.
Erforderliche Unterlagen
gegebenenfalls Produktdatenblatt
Frist/Dauer
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 17.02.2023
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.