Produktsicherheit für pyrotechnische Gegenstände, Verbraucher-Anliegen einbringen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Haben Sie zur Produktsicherheit pyrotechnischer Gegenstände Fragen oder Hinweise, wenden Sie sich an die unten genannte Auskunftsstelle.
Innerhalb des europäischen Binnenmarktes gelten Vorschriften, die den freien Verkehr mit pyrotechnischen Gegenständen, insbesondere Feuerwerkskörpern, sicherstellen. Mit diesen Vorschriften sollen zudem ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit, die öffentliche Sicherheit sowie den Schutz und die Sicherheit der Verbraucher gewährleistet werden. Außerdem sind einschlägige Aspekte des Umweltschutzes zu berücksichtigen.
Im Rahmen der Marktüberwachung wird die Einhaltung dieser Vorschriften kontrolliert.
Zuständige Stelle
Landesdirektion Sachsen | Referat 55
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich mit Ihren Fragen per E-Mail oder auch schriftlich an die zuständige Stelle. Teilen Sie bitte konkrete Angaben zum Produkt und Kauf- oder Angebotsort mit.
Erforderliche Unterlagen
gegebenenfalls Produktdatenblatt
Frist/Dauer
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 10.01.2023
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.