Produktsicherheit von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe, Verbraucher-Anliegen einbringen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Im Rahmen der Bestimungen zur Verhinderung von Missbrauch ist der Zugang und Besitz von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe eingeschränkt und unterliegt strengen Regulierungen. Diese Regulierungen betreffen insbesondere den Handel mit bestimmten Stoffen, wobei u.a. Überprüfungen von Kaufinteressenten und der Dokumentation von Transaktionen vorgenommen werden müssen.
Sind Ihnen verdächtige Transaktionen aufgefallen? Haben Sie Fragen zur Überprüfung des gewerblichen Zwecks oder der Aufbewahrung der Unterlagen, so wenden Sie sich vertrauensvoll an uns bzw. direkt an das Landeskriminalamt.
Haben Sie zur Produktsicherheit von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe Fragen oder Hinweise, wenden Sie sich an die unten genannte Auskunftsstelle.
Zuständige Stelle
Sächsiches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Referat 26
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich mit Ihren Fragen zu den Händlerpflichten per E-Mail oder auch schriftlich an die zuständige Stelle. Teilen Sie bitte konkrete Angaben zum Produkt und zur Angebotsart bzw. technischen Kaufformalitäten mit.
Bei auffälligem Verhalten von Kaufinteressenten oder Diebstahl von Ausgangsstoffen wenden Sie sich bitte umgehend an das Landeskriminalamt.
Erforderliche Unterlagen
gegebenenfalls Käuferdaten, Mengenangaben des betreffenden des Ausgangsstoffes.
Frist/Dauer
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 10.01.2023
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.