Produktsicherheit von Explosivstoffen für zivile Zwecke, Verbraucher-Anliegen einbringen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Haben Sie Fragen oder Hinweise zu Explosivstoffen, wenden Sie sich an die unten genannte Auskunftsstelle.
Im Rahmen der Marktüberwachung werden Explosivstoffe für zivile Zwecke überwacht sowie deren Bereitstellung auf dem Markt. Dabei sind Explosivstoffe Stoffe und Gegenstände, die gemäß den „Empfehlungen der Vereinten Nationen über die Beförderung gefährlicher Güter“ als Explosivstoffe betrachtet werden und in der in diesen Empfehlungen festgelegten Klasse 1 eingestuft sind. Nicht darunter fallen Pyrotechnik sowie Explosivstoffe während der Beförderung (Gefahrguttransporte).
Kennzeichnungspflicht
Die CE-Kennzeichnung ist dauerhaft auf den Explosivstoffen anzubringen als Nachweis der Konformität mit den geltenden Vorschriften.
Zuständige Stelle
Landesdirektion Sachsen | Referat 55
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich mit Ihren Fragen per E-Mail oder auch schriftlich an die zuständige Stelle. Teilen Sie bitte konkrete Angaben zum Produkt und Kauf- oder Angebotsort mit.
Erforderliche Unterlagen
gegebenfalls Produktdatenblatt
Frist/Dauer
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 10.10.2022
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.