Produktsicherheit für Textilkennzeichnung, Verbraucher-Anliegen einbringen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Bei Fragen oder Hinweisen zur Textilkennzeichnung wenden Sie sich bitte an die unten genannte Auskunftsstelle.
Im Rahmen der Marktüberwachung werden die Anforderungen an die Textilkennzeichnung, d.h. der Art und Weise der Deklaration der Faserzusammensetzung von Textilien, kontrolliert.
Fasertyp und Faseranteil müssen in absteigender Reihenfolge angegeben werden. Pflegehinweise sind nicht vorgeschrieben. Für den Verkauf in Deutschland sind die Angaben in deutscher Sprache aufzudrucken. Die Faserbezeichnungen sind vorgegeben. Die Etikettierung und Kennzeichnung muss dauerhaft, gut lesbar, sichtbar und zugänglich sein. Einnähen oder Anhängen mittels Schlaufe (Hangtags) ist möglich.
Sollten Sie eine fehlende Etikettierung oder falsche Faserangaben feststellen, wenden Sie sich bitte an die unten genannte Auskunftsstelle.
Zuständige Stelle
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr | Referat 26
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich mit Ihren Fragen per E-Mail oder auch schriftlich an die zuständige Stelle. Teilen Sie bitte konkrete Angaben zum Produkt und Kauf- oder Angebotsort mit.
Erforderliche Unterlagen
Schreiben Sie uns gerne mit konkreten Angaben zum Produkt und Kauf- bzw. Angebotsort.
Frist/Dauer
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 16.06.2023
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.