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Produktsicherheit für Textilkennzeichnung, Verbraucher-Anliegen einbringen

Allgemeine Informationen

Bei Fragen oder Hinweisen zur Textilkennzeichnung wenden Sie sich bitte an die unten genannte Auskunftsstelle.

Im Rahmen der Marktüberwachung werden die Anforderungen an die Textilkennzeichnung, d.h. der Art und Weise der Deklaration der Faserzusammensetzung von Textilien, kontrolliert.

Fasertyp und Faseranteil müssen in absteigender Reihenfolge angegeben werden. Pflegehinweise sind nicht vorgeschrieben. Für den Verkauf in Deutschland sind die Angaben in deutscher Sprache aufzudrucken. Die Faserbezeichnungen sind vorgegeben. Die Etikettierung und Kennzeichnung muss dauerhaft, gut lesbar, sichtbar und zugänglich sein. Einnähen oder Anhängen mittels Schlaufe (Hangtags) ist möglich.

Sollten Sie eine fehlende Etikettierung oder falsche Faserangaben feststellen, wenden Sie sich bitte an die unten genannte Auskunftsstelle.

 

Zuständige Stelle

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr | Referat 26

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich mit Ihren Fragen per E-Mail oder auch schriftlich an die zuständige Stelle. Teilen Sie bitte konkrete Angaben zum Produkt und Kauf- oder Angebotsort mit.

Erforderliche Unterlagen

Schreiben Sie uns gerne mit konkreten Angaben zum Produkt und Kauf- bzw. Angebotsort.

Frist/Dauer

keine

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 16.06.2023

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Ortsauswahl

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