Erteilung von Befähigungsschein Begasung
- Allgemeine Informationen
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Wenn Sie einen Befähigungsschein benötigen, um Begasungen vorzunehmen, können Sie diesen bei der zuständigen Behörde beantragen.
Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, wird die zuständige Behörde diesen prüfen und sich im Anschluss bei Ihnen melden. Bei erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags wird Ihnen der Befähigungsschein postalisch zugesendet.
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre
- Erforderliche Zuverlässigkeit
- Sprachkenntnisse für die sichere Ausübung der Tätigkeit
Verfahrensablauf
- Einen Befähigungsschein müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
- Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen und gibt Ihnen eine Rückmeldung.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis über eine geeignete Berufsausbildung oder vergleichbare berufliche Qualifikation
- Zeugnis eines Arztes nach § 7 Absatz 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (nicht älter, als 1 Jahr)
- Nachweis über eine mit der Tätigkeit verbundene spezifische Sachkunde (durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Sachkundelehrgangs; Sachkundenachweis für die Begasung)
- Behördliches Führungszeugnis nach Belegart O
Frist/Dauer
Erlaubnis: vor der erstmaligen Durchführung von Begasungen
Kosten
- zwischen EUR 100,00 bis EUR 1.000,00
Rechtsgrundlage
- §15d Absatz 4 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Verbindung mit
- Anhang I Nr. 4.5 Absatz 1 der GefStoffV
Freigabevermerk
Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 26.08.2022
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.