Sachkunde nach der Gefahrstoffverordnung, Lehrgang für Biozid-Produkte anerkennen lassen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Wenn Sie einen Lehrgang für eine oder mehrere sachkundepflichtige Verwendungen von Biozid-Produkten anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang bei der zuständigen Stelle anerkennen lassen.
Hierbei kann es sich beispielsweise um Lehrgänge für die Durchführung von Begasungen oder auch zur Verwendung von Biozid-Produkten handeln, die im Hygienebereich, als Schädlingsbekämpfungsmittel oder als Schutzmittel zur Verhütung der Entstehung von Mikroben und Algen eingesetzt werden.
Zuständige Stelle
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr; Referat 25
Voraussetzungen
- Das Lehrgangskonzept erfüllt die Anforderungen an die Sachkunde:.
- Die Anforderungen sind von der Produktart, den Anwendungen, für die das Biozid-Produkt zugelassen ist, und dem Gefährdungspotential für Mensch und Umwelt abhängig.
- Der Sachkundelehrgang hat die erforderlichen praktischen und theoretischen Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, um die jeweiligen Biozid-Produkte bestimmungsgemäß und sachgerecht verwenden zu können.
- In Abhängigkeit von Biozid-Produkt und Verwendungsart gehören hierzu:
- die erforderlichen allgemeinen Grundkenntnisse der Toxikologie und Ökotoxikologie sowie
- Kenntnisse über die Wirkungen der jeweiligen Biozid-Produkte auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt.
- Fachlich qualifiziertes Lehrpersonal
Verfahrensablauf
- Die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs beantragen Sie bei der zuständigen Stelle mit einem formlosen Schreiben, schriftlich oder elektronisch.
- Bitte fügen Sie dem Antrag die unter „Erforderliche Unterlagen“ genannten Informationen bei.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und nimmt bei weiterem Informations- beziehungsweise Klärungsbedarf Kontakt mit Ihnen auf.
- Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, erteilt Ihnen die zuständige Stelle die Anerkennung oder lehnt sie ab.
Erforderliche Unterlagen
Unterrichtsmaterial beziehungsweise Dokumente zum Lehrgangskonzept des anzuerkennenden Lehrgangs.
Diese Unterlagen sollten folgendes beinhalten:
- Lehrgangsprogramm oder Lehrgangsinhalte
- Referenten sowie Nachweis über deren Qualifikation
- Stundentafel mit Angabe der Referenten zur Lehreinheit
- Inhalte der Referate als Kurzbeiträge
- Informationen zum Lehrmaterial
- Entwurf eines Lehrgangszeugnisses
- Diese Unterlagen sollten zudem Prüfungsunterlagen und Angaben zum Prüfungsablauf beinhalten (zum Beispiel Prüfungsbogen mit Bewertung und Kennzeichnung der richtigen Antworten).
- genaue Bezeichnung der durch den Lehrgang zu erwerbenden Sachkunde mit Bezug auf die zugrundeliegende TRGS
- gegebenenfalls erforderliche Vorqualifikation der Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmer
Frist/Dauer
keine
Kosten
zwischen EUR 200,00 und EUR 1.100
Rechtsgrundlage
- §15c Absatz 3 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Verbindung mit
- Anhang I Nummer 4.4 Absatz 1 Satz 2 GefStoffV
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 01.08.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.