Begasung anzeigen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Wenn Sie gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen außerhalb einer ortsfesten Anlage Begasungen mit Begasungsmitteln durchführen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde schriftlich oder elektronisch anzeigen.
Zuständige Stelle
Landesdirektion Sachsen, Arbeitsschutz, Referat 52
Voraussetzungen
- Inhaber einer Erlaubnis nach § 15d Absatz 1 in Verbindung mit Nummer 4.1 Anhang I GefStoffV
- Befähigungsscheininhaber nach § 15d Absatz 4 in Verbindung mit Nummer 4.5 Anhang I GefStoffV
Verfahrensablauf
- Eine Begasungstätigkeit können Sie der zuständigen Stelle mit einem formlosen Schreiben, schriftlich oder elektronisch übermitteln.
- Bitte fügen Sie der Anzeige die unter „Erforderliche Unterlagen“ genannten Informationen bei.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Anzeige und nimmt bei weiterem Informations- beziehungsweise Klärungsbedarf Kontakt mit Ihnen auf.
Erforderliche Unterlagen
- Anzeige-Formular (TRGS 512: Formular Seite 43) mit den Daten nach Nummer 4.2.2 Absatz 1 Anhang I GefStoffV
- Kopie der Befähigungsscheine
- Lageplan des Ortes oder des zu begasenden Objekts
Frist/Dauer
- 1 Woche vor geplanter Begasungstätigkeit
- Bei Begasungstätigkeiten auf Schiffen und in Containern in Häfen: 24 Stunden vor Beginn der Tätigkeit
Hinweis: Die zuständige Stelle kann in begründeten Fällen auf eine Einhaltung dieser Frist verzichten oder einer Sammelanzeige zustimmen, wenn Begasungen regelmäßig wiederholt werden und dabei die in der Anzeige beschriebenen Bedingungen unverändert bleiben.
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- § 15d Absatz 3 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Verbindung mit
- Nr. 4.2.2 Anhang I GefStoffV
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz. 11.07.2025
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.