Ausnahmegenehmigung nach der Gefahrstoffverordnung
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Die Ausnahme von Grundpflichten und Schutzmaßnahmen bei gewerblichem Umgang mit Gefahrstoffen beantragen
Wenn Sie von Regelungen aus der Gefahrstoffverordnung abweichen wollen, müssen Sie hierfür eine Ausnahme bei der zuständigen Behörde beantragen.
Um die Ausnahmegenehmigung zu erhalten, müssen Sie belegen können, dass die von Ihnen betroffene Maßnahme oder das Vorhaben dem Schutzziel der Gefahrstoffverordnung entspricht. Eine Ausnahmegenehmigung können Sie beispielsweise beantragen für:
- Abweichung von Lagervorschriften
- Dauerhaftes Tragen von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
- Ausnahmen von gesetzten Fristen
- Und weitere
Zuständige Stelle
Landesdirektion Sachsen, Referat 52 Gefahr-, Biostoffe und Gefahrgut
Voraussetzungen
- Die von Ihnen beantragte Abweichung des Gesetzes muss mit dem Schutz der beschäftigten Personen vereinbar sein.
- Es liegt eine unverhältnismäßige Härte vor.
Verfahrensablauf
- Eine behördliche Ausnahme müssen Sie per Mail oder postalisch bei der zuständigen Behörde beantragen.
- Sie reichen die erforderlichen Informationen bei der zuständigen Behörde ein.
- Die zuständige Behörde prüft Ihre Angaben und gibt Ihnen eine Rückmeldung.
Erforderliche Unterlagen
Der zuständigen Behörde müssen die folgenden Punkte dargelegt werden:
- Grund für die Ausnahme
- jährlich verwendete Gefahrstoffmenge
- Tätigkeiten und Verfahren
- Anzahl der betroffenen Beschäftigten
- Schutzmaßnahmen (inklusive technische und organisatorische Maßnahmen zur Verringerung bzw. Vermeidung der Exposition)
Frist/Dauer
keine
Kosten
- zwischen EUR 70 und 3.000
Rechtsgrundlage
- § 19 Absatz 1 der GefStoffV
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsminsterium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.