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Gründungsinitiativen Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Förderung beantragen (SAB)

Allgemeine Informationen

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Gründungsinitiativen von Hochschulen und Forschungseinrichtungen Nach der ESF Plus Förderrichtlinie Gründungsinitiativen (FRL GRI), Nr. 02209

Sie möchten aus einem Projekt einer Hochschule oder einer Forschungseinrichtung ein Unternehmen gründen? Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Institution für dieses Vorhaben Zuschüsse aus diesem Programm beantragen.

Was wird gefördert?

Unterstützung erhalten Sie beispielsweise, wenn Sie Ideenwerkstätten oder Ideenwettbewerbe organisieren mit denen Sie eine Geschäftsidee entwickeln oder umsetzen, sich das nötige Wissen oder Kenntnisse aneignen (Aus- und Weiterbildung), sich mit anderen Gründern und Unternehmern auf Veranstaltungen austauschen oder Studien, Konzepte oder wissenschaftliche Analysen entwickeln.

Konditionen

Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung als Festbetrag)

Höhe

  • Standardvorhaben: bis zu 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • innovative Vorhaben: bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Förderfähige Kosten:

  • vorhabenbezogene Personalausgaben und -kosten für Eigenpersonal als Stellenförderung oder als personenbezogene Pauschale
  • übrige zuwendungsfähige Ausgaben – Restkostenpauschale: Kooperationsverantwortliche 32 %, Kooperationspartner 18 %

(Details: siehe –> Programmseite der SAB)

Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht.

Zuständige Stelle

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Voraussetzungen

Antragsberechtigte

  • Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen im Freistaat Sachsen

Zielgruppe sind potentielle Gründer und Gründerinnen, Studierende, Absolventen, Promovenden oder wissenschaftliches Personal vorrangig aus natur- und ingenieurwissenschaftlichen Fachbereichen.

weitere Voraussetzungen

  • Potenzielle Gründer und Gründerinnen können nur bis zur Vorlage eines finalen Businessplans teilnehmen.
  • Begleitende Beratungen und Unterstützung sollen dabei mindestens ein Drittel des Gesamtvorhabens ausmachen.

Details entnehmen Sie der Programmseite der SAB und der Förderrichtlinie (siehe –> Rechtsgrundlage).

Verfahrensablauf

Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB. Vor der Antragstellung benötigt die SAB eine Projektbeschreibung (Vordruck siehe –> Onlineantrag und Formulare). Auf dieser basiert die Auswahl der Initiativen, die eine Förderung erhalten können.

Den Antrag erstellen Sie mit Hilfe eines elektronischen Assistenten im SAB-Förderportal, für den Nutzerzugang müssen Sie sich zunächst registrieren. Ist die Gründungsinitiative ein Kooperationsprojekt, stellt jeder Kooperationspartner einen eigenen Antrag.

  • Folgen Sie dem Link zum Online-Antrag und melden Sie sich mit Ihrer Nutzerkennung an.
  • füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
  • Sind alle Datenfelder befüllt, können Sie Ihren Antrag als PDF erzeugen.
  • Drucken Sie den Antrag aus, unterzeichnen Sie ihn und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen hinzu. Weitere benötigte Vordrucke beziehen Sie hier über Amt24 oder über die SAB.
  • Bis eine vollständige elektronische Abwicklung ermöglicht wird, reichen Sie bitte den Antrag und die weiteren Unterlagen in Papierform bei der SAB ein.
  • Nach der Prüfung durch die SAB erhalten Sie schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektbeschreibung
  • Antrag via SAB-Förderportal
  • Dokumente und Nachweise

Welche Unterlagen im Einzelnen erforderlich sind, ersehen Sie nach Start des Online-Antrages oder erfragen Sie bei der SAB.

Frist/Dauer

  • Antragstellung: bis 30.09.2022

Stellen Sie den Antrag, bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen. Nach Antragseingang bei der SAB (Datum des Posteingangsstempels) können Sie auf eigenes Risiko mit dem Vorhaben starten.

Hinweis: Sollten nach Antragsschluss noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, erfolgt gegebenenfalls ein Aufruf, weitere Anträge einzureichen.

Kosten

für die Antragstellung: keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 15.09.2022

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