Umschulung als Erzieher/in oder Krankenpflegehelferin/-helfer, Förderung beantragen (SAB)
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Antrag auf Gewährung einer Förderung für die Umschulung als Erzieher/in oder Krankenpflegehelferin/-helfer nach der SMK-ESF-Plus-Richtlinie "Bildungspotenziale lebenslanges Lernen" 2021 – 2027, Teil B – Nr. 02204
Als öffentlicher Träger von Fachschulen oder Berufsfachschulen oder freier Träger von anerkannten Fachschulen oder Berufsfachschulen können Sie Förderung aus dem Programm beantragen. Der Schulstandort muss im Freistaat Sachsen liegen und die Umschulung den Berufsabschluss zum staatlich anerkannten Beruf als Erzieherin oder Erzieher beziehungsweise Krankenpflegehelferin oder -helfer anbieten.
Was wird gefördert?
Im letzten Umschulungsdrittel:
- Festbetrag zur Sicherung des Lebensunterhaltes
- Die tatsächlichen Ausgaben für die freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung
- Schulgeld als Festbetrag bei freien Trägern
- Fahrtkosten für Teilnehmende als Pauschale
- Zusätzliche Verwaltungsausgaben des Schulträgers als Pauschale
- Personalausgaben für Stützunterricht als Pauschale
- Personalausgaben für begleitendes Coaching und Beratung als Pauschale
- Fahrtkosten für Personal für die fachliche Begleitung
In den ersten beiden Umschulungsdritteln:
- Personalausgaben für begleitendes Coaching und Beratung als Pauschale
- Personalausgaben für Stützunterricht als Pauschale
- Verwaltungsausgaben des Schulträgers als Pauschale
Förderung von Kosten der Kranken- und Pflegeversicherung der Teilnehmenden erfolgt auf der Grundlage der tatsächlichen Ausgaben.
Konditionen
Die Projektförderung erhalten die Träger im Wege einer Festbetragsfinanzierung in Form eines Zuschusses.
- Bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben
- Auszahlung der Zuwendung erfolgt für Vorhaben mit einer Zuwendung bis 10.000 EUR im Erstattungsprinzip
- Auszahlung der Zuwendung ist auch im Voraus möglich, wenn diese innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung für fällige Zahlungen im Rahmen des Zuwendungszwecks benötigt werden
Zuständige Stelle
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
- öffentliche Träger von Fachschulen oder Berufsfachschulen
- freie Träger von staatlich anerkannten Fachschulen oder Berufsfachschulen.
Die Einrichtungen müssen die Umschulung an Schulstandorten in Sachsen anbieten.
Weitere Voraussetzungen
- Die Bildungsstätte ist nach Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) für die Weiterbildungsförderung zugelassen.
- Teilnehmende haben während der gesamten Maßnahmedauer ihren Hauptwohnsitz in Sachsen.
- Teilnehmende sind SGB II- oder SGB III-Anspruchsberechtigte oder arbeitslos gemeldete Nichtleistungsempfänger.
- Die Umschulung wird von der Bundesagentur für Arbeit mit einem Bildungsgutschein unterstützt.
Verfahrensablauf
Den Antrag erstellen Sie mit Hilfe eines elektronischen Assistenten im SAB-Förderportal, für den Nutzerzugang müssen Sie sich zunächst registrieren.
- Folgen Sie dem Link zum Online-Antrag und melden Sie sich mit Ihrer Nutzerkennung an.
- füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
- Sind alle Datenfelder befüllt, können Sie Ihren Antrag als PDF erzeugen.
- Drucken Sie den Antrag aus, unterzeichnen Sie ihn und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen hinzu. Weitere benötigte Vordrucke beziehen Sie hier über Amt24 oder über die SAB.
- Bis eine vollständige elektronische Abwicklung ermöglicht wird, reichen Sie bitte den Antrag und die weiteren Unterlagen in Papierform bei der SAB ein.
- Nach der Prüfung durch die SAB erhalten Sie schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.
Erforderliche Unterlagen
Informationen zu einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie der Internetseite der SAB.
Frist/Dauer
Antragstellung: vor Beginn der Umschulung
Kosten
für die Antragstellung: keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24; mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 15.09.2022
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.