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Pflanzenschutz-Sachkundenachweis beantragen

Allgemeine Informationen

Sie benötigen einen entsprechenden Sachkundenachweis der zuständigen Stelle, wenn Sie

  • Pflanzenschutzmittel anwenden,
  • über den Pflanzenschutz beraten,
  • Pflanzenschutzmittel abgeben,
  • oder für Personen, die Pflanzenschutzmittel im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer Hilfstätigkeit anwenden, anleiten oder beaufsichtigen wollen.

Zuständige Stelle

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Referat 36

Voraussetzungen

Die Sachkunde weisen Sie nach mit:

  • einem Zeugnis über einen anerkannten Berufsabschluss laut Anlage 2 der Pflanzenschutzsachkundeverordnung vom 27.06.2013 (zum Beispiel Landwirt, Winzer, Gärtner) oder
  • einem Prüfungszeugnis über eine erfolgreich bestandene Sachkundeprüfung (zum Beispiel im Rahmen eines Sachkundelehrgangs) oder
  • einem Zeugnis über ein anerkanntes Studium und einer zusätzlichen Bescheinigung (von Hochschulen, Ausbildungsstätte) oder
  • einer gültigen Bescheinigung eines anderen EU-Mitgliedstaates für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden.

Sofern zwischen der Ausstellung des Zeugnisses und der Antragstellung mehr als drei Jahre liegen, muss zusätzlich ein aktueller Fortbildungsnachweis eingereicht werden.

Verfahrensablauf

Den Sachkundenachweis beantragen Sie mit Hilfe der bundesweiten Antragsplattform "Pflanzenschutz-Sachkundenachweis – Online" (siehe –> Onlineantrag).

  • Die Beantragung ist mit oder ohne Registrierung möglich.
  • Folgen Sie den Ausfüllhinweisen.
  • Die erforderlichen Unterlagen können Sie im Antragsverfahren online hochladen.

Den neuen Sachkundenachweis (SKN) im Kartenformat benötigen Sie seit dem 26.11.2015.

Prüfung und Bescheid

Die Bearbeitung des Antrags erfolgt durch die zuständige Stelle des Bundeslandes, in dem der Antragsteller mit erstem Wohnsitz gemeldet ist.

  • Die zuständige Stelle nimmt die vollständigen Antragsunterlagen entgegen und überprüft die Angaben sowie die Echtheit der Zeugnisse und/oder Bescheinigungen.
  • Wenn alle Voraussetzungen für die Sachkunde nachgewiesen wurden, erstellt Ihnen die zuständige Stelle den Bewilligungsbescheid mit Anerkennung der Sachkunde. Dieser enthält die Zahlungsaufforderung für die Gebühren der Ausstellung der Sachkundekarte.
  • Nach Zahlungseingang erfolgt bundesweit einmal im Monat die Herstellung der Sachkundenachweis-Karten. Die Karte wird Ihnen vom Druckdienstleister per Post zugeschickt.

Hinweis: Zusätzlich zum Antrag auf Ausstellung eines Sachkundenachweises müssen Sie in einem wiederkehrenden dreijährigen Zeitraum an einer vierstündigen Fortbildung teilnehmen.

Erforderliche Unterlagen

  • Zeugnis über einen anerkannten Berufsabschluss oder
  • Prüfungszeugnis über eine erfolgreich bestandene Sachkundeprüfung oder
  • Zeugnis über ein anerkanntes Studium inkl. zusätzlicher Bescheinigung (von Hochschulen, Ausbildungsstätte) oder
  • Bescheinigung eines anderen EU-Mitgliedstaates für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden
  • Falls erforderlich, beglaubigte Übersetzung der eingereichten Unterlagen
  • formlose Kostenzusage des angegebenen Rechnungsempfängers
  • gegebenenfalls Bescheinigung zu Sachkundefortbildungen

Frist/Dauer

  • keine

Hinweis: Sofern zwischen Zeugnisdatum und Antragstellung mehr als drei Jahre liegen, muss zusätzlich ein aktueller Fortbildungsnachweis eingereicht werden.

Kosten

  • für Ausstellung des Sachkundenachweises: EUR 37,00
  • Entrichtung: per SEPA-Überweisung, keine Vorkasse

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. 09.09.2026

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