Weinbauerzeugnisse, Begleitdokumente für den Transport erstellen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Für den Transport von nicht abgefüllten Weinbauerzeugnissen benötigen Sie ein Weinbegleitdokument.
Weinbauerzeugnisse sind:
- Trauben
- Traubenmost
- Maische
- Wein
- Perlwein
- Schaumwein
- Likörwein
- Brennwein
Das Begleitdokument berechtigt Sie zum Transport der Weinbauerzeugnisse vom Erzeuger zur weiteren Verarbeitungs- oder Verwertungsstelle, zum Beispiel zu einer Kellerei. Sie sind verpflichtet, ein Begleitdokument zu verwenden.
Zuständige Stelle
Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen
Voraussetzungen
- Sie transportieren nicht abgefüllte Weinbauerzeugnisse von mehr als 60 Litern.
- Sie transportieren Weinbauerzeugnisse in etikettierten Behältern von mehr als 10 Litern, die mit einem nicht wiederverwendbaren Verschluss versehen sind.
- Der Transportweg von Weinbauerzeugnissen beträgt mehr als 70 Kilometer, bemessen
- vom Weinberg zur Weinbereitungsanlage,
- zwischen zwei Anlagen desselben Unternehmens oder
- zwischen den Anlagen einer Erzeugervereinigung.
Verfahrensablauf
Benötigen Sie für den Weintransport ein Begleitdokument, übergeben Sie dieses online, per Post oder Fax der am Verladeort zuständigen Kontrollbehörde. Das Weinbegleitdokument erstellen Sie unmittelbar vor dem Weintransport, wenn der Wein auf das Transportfahrzeug aufgeladen ist und die endgültige Literzahl des Transports feststeht.
Dieses Begleitdokument bezieht sich nur auf diesen Transport und kann nicht für andere Transporte verwendet werden.
Weinbegleitdokument online erstellen
Das elektronische Weinbegleitdokumentverfahren (eWeinBV) ermöglicht es Ihnen, das Weinbegleitdokument online zu erstellen (Link siehe –> Formulare und weitere Angebote):
- Vor dem anstehenden Transport melden Sie sich in der Anwendung des eWeinBV mit Ihrer Benutzerkennung an und bereiten das elektronische Weinbegleitdokument vor.
- Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie online eintragen können.
- Sie bestätigen abschließend, dass alle gemachten Angaben korrekt sind.
- Das Begleitdokument wird erstellt, erhält eine eindeutige Bezugsnummer und ist für Sie unveränderlich. Der Transport kann beginnen.
- Alle Beteiligten (beispielsweise Fahrer, Kellerei, Kommissionäre) können jetzt das elektronische Weinbegleitdokument online abrufen, beziehungsweise erhalten dieses auf digitalem Weg.
Begleitdokument per Post oder per Fax einreichen:
- Sie füllen das 4-fach-Formular leserlich und vollständig aus. Den Vordruck dafür erhalten Sie von der zuständigen Stelle.
- Sie geben der Fahrerin oder dem Fahrer das Original mit. Die restlichen Durchschläge behalten Sie.
- Die Fahrerin oder der Fahrer übergibt das Original am Zielort dem Weintransport-Empfänger (zum Beispiel der Kellerei).
- Sie senden spätestens einen Tag nach dem Beginn des Transportes zwei Durchschläge per Post oder per Fax an die zuständige Kontrollbehörde am Verladeort.
- Der übrige Durchschlag ist für Ihre Unterlagen.
Sie müssen lediglich das Begleitdokument erstellen und übermitteln. Es findet keine Bearbeitung oder Bescheid-Erstellung durch die Behörde statt.
Erforderliche Unterlagen
keine
Frist/Dauer
keine
Kosten
Gebührenrahmen: bis zu EUR 105,00
Rechtsgrundlage
- Begleitpapier: Art. 147 VO (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und Rates vom 17.12.2013 (ABl. L 347 S. 671)
Art. 8 bis 27 Delegierte VO (EU) 2018/273 der Kommission vom 11.12.2017 (Abl. L 58 vom 28. Februar 2018 S. 1) - § 30 Weingesetz (WeinG) – Begleitpapiere
- §§ 18 bis 24 Wein-Überwachungsverordnung (WeinÜV) – Begleitpapiere
- § 15 Sächsische Weinrechtsdurchführungsverordnung (SächsWeinRDVO) – Begleitpapier
- Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKostVZ), Lfd. Nr. 101 – Weinbau und -überwachung
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 27.03.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.