Rechtsanwaltsfachangestellte, Gleichwertigkeit einer ausländischen Berufsqualifikation feststellen lassen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Wenn Sie in dem Beruf des oder der Rechtsfachangestellten arbeiten möchten und über einen ausländischen Berufsabschluss verfügen, können Sie die Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikation feststellen lassen.
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
- Einheitlicher Ansprechpartner
Amt24-Informationen
Zuständige Stelle
Rechtsanwaltskammer Sachsen
Voraussetzungen
Erwerb eines Berufsabschlusses außerhalb Deutschlands, der mit den Ausbildungsinhalten und der Ausbildungsdauer dem Berufsabschluss des oder der Rechtsanwaltsfachangestellten entspricht.
- Ausbildungsdauer in Deutschland: 3 Jahre
- Ausbildungsinhalte in Deutschland: Mandanten- und Beteiligtenbetreuung; Büro- und Arbeitsorganisation, Rechnungswesen und -kontrolle, Rechtskenntnisse im Zivilverfahrensrecht, Zwangsvollstreckungsrecht, Vergütungs- und Kostenrecht
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie
- schriftlich mit dem Antragsformular der Rechtsanwaltskammer Sachsen einreichen
- oder den Online-Dienst von Amt24 nutzen.
Reichen Sie den ausgefüllten Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Rechtsanwaltskammer ein.
Online-Antrag
Richten Sie sich in Amt24 zur Identifizierung und Authentifizierung ein Servicekonto ein und melden Sie sich darüber im Serviceportal an. Halten Sie die erforderlichen Unterlagen bereit.
- Folgen Sie dem Link zum Online-Antrag und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
- Sind alle Datenfelder befüllt und die aufgeführten Unterlagen zusammengestellt, schließen Sie die Antragstellung ab, und die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
- Die Antragsbestätigung finden Sie im Posteingang Ihres Servicekontos. Bei eingehenden Nachrichten erhalten Sie eine Benachrichtigung an Ihre persönliche E-Mail-Adresse.
Antragsbearbeitung
- In der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer wird geprüft, ob eine Gleichwertigkeit des Berufsabschlusses vorliegt.
- Sollte die Gleichwertigkeit gegeben sein, erhalten Sie einen Bescheid der Rechtsanwaltskammer.
Erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis (Kopie des Personalausweises oder Reisepass)
- Lebenslauf in deutscher Sprache (tabellarische Aufstellung der absolvierten Aus- und Weiterbildungen und der bisherigen Erwerbstätigkeit)
- Beglaubigte Kopie des Nachweises über den im Ausland erworbenen Ausbildungsabschluss
- Beglaubigte Kopie von Arbeitszeugnissen und/oder Arbeitsbüchern zum Nachweis berufspraktischer Erfahrungen
- Beglaubigte Kopie von sonstigen Nachweisen über die berufliche Befähigung (Weiterbildungen und Qualifizierungen)
- Nachweis über die Erwerbsabsicht (z.B. Beantragung eines Einreisvisums zur Erwerbstätigkeit, Nachweis über die Kontaktaufnahme mit einem Arbeitsgeber) – nur erforderlich bei Personen, die nicht Staatsangehörige der EU/EWR/Schweiz sind oder außerhalb der EU/EWR/Schweiz leben.
Wichtig! Stellen Sie Ihren Antrag ausschließlich elektronisch, benötigen Sie eine notarielle Beglaubigung aller Dokumente in elektronischer Form (§ 39a Beurkundungsgesetz – BeurkG). Den Unterlagen sind beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Frist/Dauer
keine
Kosten
Verfahrenskosten: keine
Rechtsgrundlage
- Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen
- Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz – BQFG)
Freigabevermerk
Rechtsanwaltskammer Sachsen. 12.06.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.