Straßenverkehr: Ausnahmegenehmigungen beantragen
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Wenn Sie von bestimmten Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) abweichen wollen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Sie können Ausnahmegenehmigungen nur für bestimmte Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beantragen. Ausnahmen sind zum Beispiel von den folgenden Regelungen möglich:
- Vorschriften zur Straßenbenutzung
- Regelungen zum Halten und Parken
- Vorschriften zu Höhe, Breite und Länge von Fahrzeugen und deren Ladung
- Vorschriften zum Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen
- Verbote oder Beschränkungen aufgrund von Verkehrszeichen
- Verbot,
- eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu fahren
- Personen zu transportieren
- Verkehrshindernisse zu bereiten
- Lautsprecher zu nutzen
- Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten
- sonn- oder feiertags zu fahren
- in Wohngebieten zu bestimmten Zeiten mit einem Kraftfahrzeug über 7,5 Tonnen und Anhänger über 2 Tonnen zu parken
Wenn Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten, kann die zuständige Behörde diese auch widerrufen. Zusätzlich zur Ausnahmegenehmigung können Sie Auflagen und Bedingungen erhalten, die Sie einhalten müssen.
Zuständige Stelle
Straßenverkehrsamt beim Landratsamt, in Dresden, Leipzig und Chemnitz bei der Stadtverwaltung
Voraussetzungen
- Ein dringendes Erfordernis liegt vor.
- Sicherheit und Ordnung des Verkehrs sind gegeben.
Verfahrensablauf
Reichen Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein. Soweit für Ihren Ort verfügbar, nutzen Sie die Formulare oder den Onlinedienst in Amt24 (siehe –> Formulare / Onlineantrag).Erforderliche Unterlagen
- Nachweise über das Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung
- Kopie des Fahrzeugscheines
Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.
Frist/Dauer
Antragstellung: möglichst frühzeitig
Kosten
- Gebühr (abhängig von der jeweiligen Ausnahme): EUR 10,20 bis 767,00
Rechtsgrundlage
- § 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) – Ausnahmegenehmigungen, Erlaubnisse und Bewohnerparkausweise
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung. 24.11.2025
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.