Rechtsanwaltschaft, Berufsausübung als Rechtsanwalt / Rechtsanwältin bei Tätigkeit im öffentlichen Dienst gestatten
- Allgemeine Informationen
- Zuständige Stelle
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Frist/Dauer
- Kosten
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Allgemeine Informationen
Grundsätzlich ist die gleichzeitige Tätigkeit einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts im öffentlichen Dienst berufsrechtlich nicht gestattet und führt zum Verlust der Anwaltszulassung.
Von dieser Regel enthält die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) eine Ausnahme:
- Soweit die berufliche Tätigkeit im öffentlichen Dienst als Richter/-in, Beamter/Beamtin, Soldat/-in und Angestellter/Angestellte zeitlich befristet ist, bleibt die Zulassung aufrechterhalten, während
- für Berufsträger und Berufsträgerinnen eine Vertretung bestellt wird oder ausnahmsweise gestattet bleibt, im Beruf als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin weiterhin zu praktizieren.
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
Zuständige Stelle
Rechtsanwaltskammer Sachsen
Voraussetzungen
- die oder der Antragstellende ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer
- Mitteilung einer anderweitigen, zeitlich befristeten Tätigkeit im öffentlichen Dienst unter gleichzeitiger, präziser Definition des Tätigkeitsprofils und der Tätigkeitsbedingungen (formlos)
- Antrag (formlos), den Beruf des Rechtsanwalts / der Rechtsanwältin weiter ausüben zu dürfen
- Die Gestattung der anwaltlichen Tätigkeit gefährdet nicht die Interessen der Rechtspflege.
Verfahrensablauf
Ihren Antrag reichen Sie über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ein. Die Antragstellung über Amt24 ist nicht möglich.
- Nach Eingang des formlosen Antrages auf Gestattung der anwaltlichen Tätigkeit, prüft die Rechtsanwaltskammer die Voraussetzungen.
- In der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer wird geprüft, ob eine Gleichwertigkeit des Berufsabschlusses vorliegt.
- Sie erhalten einen Bescheid der Rechtsanwaltskammer.
Erforderliche Unterlagen
Stellenbeschreibung und Nachweis der Befristung durch geeignete Unterlagen (Beispiel: Ablichtung des Arbeitsvertrages)
Frist/Dauer
keine
Kosten
Verfahrenskosten: keine
Rechtsgrundlage
- § 47 Absatz 1 Satz 2 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) – Rechtsanwälte im öffentlichen Dienst
Freigabevermerk
Rechtsanwaltskammer Sachsen. 12.06.2024
Zuständige Dienststelle
Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen angezeigt, wenn Sie einen Ort oder eine Postleitzahl in die Ortsauwahl eingeben.